Kleine Anfrage

Umsetzungsstand der Drucksache 2367/19 – Anpassung der Altstadtsatzung zugunsten von klimafreundlichen Energieerzeugungsanlagen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Drucksache 2367/19, Anpassung der Altstadtsatzung zugunsten von klimafreundlichen
Energieerzeugungsanlagen, beschloss der Stadtrat am 19.12.2019, dass geprüft werden soll, wie
Solaranlagen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung über das aktuelle Maß hinaus auf den
Dächern montiert werden könnten. Ziel dieser Prüfung sollte es sein, Kriterien für die Installation
von Solaranlagen (PV und/oder Solarthermie) im Geltungsbereich der Altstadtsatzung
aufzustellen, statt diese Technologien über die Satzung größtenteils auszuschließen. Die
Altstadtsatzung befand sich damals in der Überarbeitung und sollte laut der Stellungnahme der
Stadtverwaltung “demnächst vorgelegt” werden. Seit dem Beschluss Ende 2019 erreichten uns
mittlerweile mehrere Anfragen von interessierten Bürger/innen zu dieser Thematik. Vor diesem
Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wie weit ist die Überarbeitung der Altstadtsatzung mit Blick auf die Einarbeitung der
    Prüfergebnisse der Drucksache 2367/19 fortgeschritten?
  2. Wann wird das Ergebnis bzw. die (gemäß der Drucksache 2367/19) überarbeitete
    Altstadtsatzung vorgelegt?

[Zur Antwort der Stadtverwaltung]

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