Kleine Anfrage

Sachstand bei der Reaktivierung der Werrabahn und der Sicherung der Werrabahnstraße als Betriebsanlage der Eisenbahn nach § 23 des Allg. Eisenbahngesetzes (AEG) | Teil 1

Die Reaktivierung der Werrabahn ist erklärtes Ziel der Thüringer Landesregierung. Der Bahnlückenschluss zwischen Thüringen und Bayern ist sowohl im Regionalplan Südwestthüringen als auch dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 verankert. Im Jahr 2020 hat das Bahnprojekt durch die Berücksichtigung im Deutschland-Takt neuen Rückenwind von Bundesebene erhalten. lm Juni 2021 präsentierte die Deutsche Bahn AG ein bundesweites Reaktivierungsprogramm mit insgesamt 20 Eisenbahnstrecken, bei dem auch der Werrabahnlückenschluss aufgeführt wird. Und schließlich haben im Juli 2021 insgesamt 23 Gebietskörperschaften, Wirtschaftskammern und Interessenverbände sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Bundes, der Freistaaten Bayern und Thüringen den Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Interessengemeinschaft (IG) “Schienenlückenschluss Coburg-Südthüringen” unterzeichnet. Maßgeblich unterstützt wird dieser Prozess von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und der IHK zu Coburg.

Von zentraler Bedeutung für das thüringisch-bayerische Schienenprojekt ist die Sicherung der Trasse als Betriebsanlage der Eisenbahn im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§ 23 AEG). Den Status als Betriebsanlage der Eisenbahn beziehungsweise “gewidmete Bahntrasse” bestätigte die Bundesregierung für die Werrabahntrasse mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage bereits im März 2020 grundsätzlich (siehe Bundestagsdrucksache 19/18384).

Mit dem Status als Betriebsanlage der Eisenbahn unvereinbar ist daher die Überbauung der Werrabahntrasse durch die Verlegung der Kreisstraße 530 (K 530) südöstlich von Eisfeld. Das Straßenbauvorhaben, für das der Landkreis Hildburghausen kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt hat und somit keine Abwägung öffentlicher und privatem Belange stattfinden konnte, steht damit eisenbahnrechtlichen Aspekten aber auch Zielen der Regional- und Landesplanung diametral entgegen.

Aus diesem Grund habe ich am 22.02.2022 folgende Fragen an die Landesregierung gerichtet:

  1. Wann hat die Landesregierung den Zuwendungsbescheid für die Fördermittel, die zur Verlegung der K 530 vom Land gewährt wurden, aufgehoben und wie hoch ist die Summe, der in diesem Bescheid zurückgeforderten Fördermittel (bitte Datum angeben)?
  2. Hat das Landratsamt Hildburghausen gegen die Aufhebung des Zuwendungsbescheids über Fördermittel für die Verlegung der K 530 Rechtsmittel eingelegt? Wenn ja, wann hat das Landratsamt Hildburghausen gegen die Aufhebung des Zuwendungsbescheids Rechtsmittel eingelegt und welcher Sachstand wurde zwischenzeitlich im Verfahren erreicht?
  3. Wann hat das Landratsamt Hildburghausen mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt erstmals Kontakt aufgenommen, um die Bedingungen einer gegebenenfalls möglichen Zulassung des Straßenbauvorhabens “Verlegung der K 530” zu klären, welche planrechtlichen Verfahren wurden in diesem Zusammenhang erörtert und wann haben nach Kenntnis der Landesregierung dazu Konsultationen mit welchen Ergebnissen zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Landratsamt stattgefunden (bitte jeweilige Termine und gegebenenfalls Kreis der Teilnehmenden gesondert aufführen)?
  4. Ist es zutreffend, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Antrag der Stadt Eisfeld auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken von drei Flurstücken, die das Streckenband der Werrabahn berühren, bereits im Juli 2021 abschlägig beschieden hat und das Landesverwaltungsamt Thüringen in Kenntnis des Bescheids des Eisenbahn-Bundesamts das Landratsamt Hildburghausen zwischenzeitlich darüber in Kenntnis setzte, dass ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren für die auf die Werrabahntrasse verlegte K 530 auch im Nachhinein nicht durchgeführt werden kann? Wenn ja, welche Lösung zur Beseitigung der Überbauung der Werrabahntrasse durch die K 530 wird durch die beteiligten Behörden nunmehr favorisiert?
  5. Wurde seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts beziehungsweise des Landratsamts Hildburghausen in diesem Zusammenhang auch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Rate gezogen? Wenn ja, wann und in welcher Weise hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – auch in seiner Funktion als oberste Landesplanungsbehörde – in der Frage der Überbauung der Werrabahntrasse eine fachliche Bewertung abgegeben?
  6. Ist es zutreffend, dass das Landratsamt Hildburghausen anstrebt, die Werrabahntrasse als “funktionslos” zu betrachten und damit von einer “Entwidmung durch Funktionslosigkeit” der Werrabahntrasse ausgeht? Wenn ja, seit wann ist der Landesregierung dieses Ansinnen des Landratsamts Hildburghausen bekannt und wie ist nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang der aktuelle Sachstand bei der Abstimmung zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt, der Deutschen Bahn AG und dem Landratsamt Hildburghausen?

[Zur Antwort der Landesregierung]


Bild: pixabay | ringelbaer

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