Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) werden die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
In einer mündlichen Anfrage wollte ich von der Landesregierung wissen:
- Kann die Übertragung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu übergebenden Vorgänge planmäßig stattfinden?
- Sind die Vorbereitungen organisatorischer und personeller Art soweit gediehen, dass die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Nordhausen, dem Unstrut-Hainich und dem Ilm-Kreis die Aufgaben fristgerecht zum 1. Januar 2022 übernehmen können?
- Werden die genannten Gesundheitsämter entsprechend personell ausgestattet sein, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen?
- Wurden die Mitarbeitenden, die diese neuen Aufgaben ausführen werden, bereits entsprechend fortgebildet?
[Zur Antwort der Landesregierung]