Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage zur Übertragung der Aufgaben aus dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes an die LK und kreisfreien Städte

Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) werden die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

In einer mündlichen Anfrage wollte ich von der Landesregierung wissen:

  1. Kann die Übertragung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu übergebenden Vorgänge planmäßig stattfinden?
  2. Sind die Vorbereitungen organisatorischer und personeller Art soweit gediehen, dass die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Nordhausen, dem Unstrut-Hainich und dem Ilm-Kreis die Aufgaben fristgerecht zum 1. Januar 2022 übernehmen können?
  3. Werden die genannten Gesundheitsämter entsprechend personell ausgestattet sein, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen?
  4. Wurden die Mitarbeitenden, die diese neuen Aufgaben ausführen werden, bereits entsprechend fortgebildet?

[Zur Antwort der Landesregierung]

 

 

Antworten