Von den Mitteln, die der Bund gemäß § 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) für Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege zur Verfügung stellt, sind gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG 20 Prozent für Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, zu verwenden. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) stimmt diese Maßnahmen entsprechend der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit dem jeweiligen Bundesland ab. Innerhalb regelmäßiger „Ländergespräche“ mit den einzelnen Ländern berichtet die DB Netz AG federführend über den Stand der Planung und Realisierung wesentlicher Investitionsvorhaben im jeweiligen Land. Nach Kenntnis der Fragestellerin stehen für Thüringen im Zeitraum 2020-2029 96,659 Millionen Euro bereit.
Aus diesem Grund habe ich am 02.06.2022 folgende Fragen an die Landesregierung gerichtet:
- Wann fanden die letzten Ländergespräche mit welchem Inhalt und Ergebnis statt?
- Welche Investitionsvorhaben in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Thüringen werden gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG finanziert?
- Welche Zeitschiene ist zur Umsetzung der jeweiligen Projekte vorgesehen?
- Welche Projekte, die von der Landesregierung zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs als notwendig erachtet werden, wurden nicht in die Länderliste Thüringen gemäß LuFV III Anlage 8.7 aufgenommen?
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