Kleine Anfrage

Qualitätssicherung, Mittelkürzungen und Vertragsstrafen im Thüringer Schienenpersonennahverkehr

Hohe Qualität ist ein wesentliches Merkmal eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs. Neben fahrzeugbezogenen Qualitätsstandards, wie einem guten Ausstattungsstandard, sind vor allem servicebezogene Qualitätsstandards wichtig, etwa bei der Pünktlichkeit, der Anschlusssicherheit oder der Sicherheit. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und den Klimazielen im Verkehrssektor kommt dem Schienenpersonennahverkehr eine Schlüsselrolle zu. Umso wichtiger ist es, durch bestmögliche Qualität eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, damit die Bahn als Alternative attraktiv ist und eine Verdopplung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 erreicht wird.

Die Länder schreiben als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr die Leistungen im Bahnverkehr aus. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten diese Leistung dann mit den entsprechenden Fahrzeugen an. Für Leistungen, die nicht vertragsgerecht erbracht werden, also etwa für Zugausfälle und Verspätungen, kann das Land seine Zahlungen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen kürzen. Medienberichten aus dem Januar 2023 zufolge werden rund elf Millionen Euro aufgrund von nicht vertragsgerecht erbrachten Leistungen einbehalten beziehungsweise zurückgefordert.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Modalitäten zur Zahlung von Vertragsstrafen sind in den Verkehrsverträgen zwischen dem Land und den auftragnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen festgeschrieben?
  2. Wie hoch waren die Minderungen beziehungsweise Rückforderungen für nicht vertragsgerecht erbrachte Leistungen im Schienenpersonennahverkehr jeweils für die Jahre 2017 bis 2022 und wie kamen diese genau zustande (bitte nach Verkehrsunternehmen, Bahnlinie und unter Angabe aller Gründe aufschlüsseln)?
  3. Wie erklärt die Landesregierung die Entwicklungen der Höhe der Vertragsstrafen?
  4. Für welche Zwecke werden die Rückforderungen in Höhe von elf Millionen Euro aus dem Jahr 2022 eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Zweck beziehungsweise Maßnahme und Höhe der eingesetzten Rückforderungen)?
  1. Welche Konsequenzen werden bei Vertragsverletzungen des Schienennetzbetreibers gezogen und wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand?
  2. Welche Mindestvorgaben hinsichtlich Pünktlichkeit ihrer Züge müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Thüringen konkret erfüllen und welche Pünktlichkeitsquote wurde seit dem Jahr 2017 tatsächlich erreicht (bitte nach Jahren und Eisenbahnverkehrsunternehmen aufschlüsseln)?
  3. Welche Quote der Anschlusserreichung muss erreicht werden und wie hoch war die Quote seit dem Jahr 2017 (in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  4. Wie lösen die Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zielkonflikt zwischen Pünktlichkeit und Anschlusssicherung in Thüringen, insbesondere im Hinblick auf Übergänge zu den jeweils anderen Verkehrsunternehmen, dem Fernverkehr und auch Busunternehmen?
  5. Welche Mindestvorgaben in Hinblick auf das einzusetzende Zugbegleitpersonal müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Thüringen erfüllen und in welchem Umfang werden diese derzeit und seit dem Jahr 2017 umgesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
  6. Welche Rolle spielt das Thema “Sicherheit für Fahrgäste und Fahrpersonal” bei den Qualitätsvorgaben?
  7. Welche Mindestvorgaben im Hinblick auf das einzusetzende Sicherheitsbegleitpersonal müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen erfüllen?
  8. Welche Mindestvorgaben zur Sauberkeit und Funktionsfähigkeit der Züge müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen leisten und in welchem Umfang werden diese derzeit und seit dem Jahr 2017 umgesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
  9. Wie wird das Ziel, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln, bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im Schienenverkehr berücksichtigt?

 

 

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