Kleine Anfrage

Sondernutzungen auf Parkflächen – Wie viel zusätzliche Fläche bekommt die Außengastro durch die Stadt zugebilligt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Erfurt werden zur Nutzung als Wirtschaftsgärten durch Cafés, Gastronom/-innen und Weitere auch Parkflächen ruhenden Verkehrs genutzt. Dadurch können die oft begrenzen Flächen vor dem Gewerbe erweitert werden, zugunsten des Umsatzes des Gewerbes, der Erfurter Gewerbesteuer und einer belebten Innenstadt. Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum, insbesondere zu begrenzt zur Verfügung stehenden Gehwegen, werden damit entschärf. Zuletzt stand im Raum, dass sich die diesbezügliche Genehmigungspraxis geändert hätte. Ferner werden Sondernutzungsgebühren erhoben.

Hierzu haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
1. Wie viele Anträge auf Sondernutzungen auf Parkflächen für den ruhenden Verkehr wurden
in den vergangenen fünf Jahren eingereicht und wie viele davon wurden positiv
beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anträge und positive Bescheide je
Jahresscheibe.)

2. In welcher Höhe wurden in den vergangenen Jahren Sondernutzungsgebühren für
Parkflächen des ruhenden Verkehrs, auf welcher Haushaltsstelle, verbucht? (Bitte nach
Jahresscheibe aufschlüsseln.)

3. Inwieweit hat sich im laufenden Jahr die Genehmigungspraxis dahingehend geändert, dass
solche Sondernutzungen im Innenstadtbereich nur noch vereinzelt oder gar nicht mehr
genehmigt werden sowie welche Sondernutzungsfläche auf Parkflächen des ruhenden
Verkehrs wäre nach Antragslage zum Stichtag betroffen gewesen? (Bitte aufschlüsseln
nach Anzahl der Anträge je beantragter Sondernutzungsfläche auf Parkflächen ruhenden
Verkehrs und Gesamtsumme.)

 

[Siehe Antwort hier]

Antworten