Kleine Anfrage

Umsetzung des Thüringer Vergabegesetzes und von Preisgleitfaktoren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Schon vor der Novelle des Thüringer Vergabegesetzes Ende 2023, seit der Novelle 2019, warten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf die Einrichtung eines Tariftreuebeirats, der festlegt, welche Tarifverträge einschlägig und repräsentativ sind (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Thüringer Vergabegesetz). Jetzt gehen wichtige Verkehrsverträge in die Ausschreibungsphase. Umso wichtiger ist es, dass die positiven Möglichkeiten des Thüringer Vergabegesetzes genutzt und die repräsentativen Tarifverträge vorgegeben werden.
Gleichzeitig müssen finanzielle Entwicklungen während der Dauer des Verkehrsvertrages durch branchenspezifische Indizes ausreichend abgedeckt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur für den Tariftreuebeirat erforderlichen Rechtsverordnung sowie zur Feststellung und Bekanntmachung von repräsentativen Tarifverträgen des ÖPNV (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Thüringer Vergabegesetz)?

2. Woran scheiterte die Feststellung und Bekanntmachung von repräsentativen Tarifverträgen im ÖPNV bisher (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Thüringer Vergabegesetz)? Was unternimmt die Landesregierung, um dennoch repräsentative Tarifverträge im ÖPNV festzusetzen?

3. Mit welchen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden haben seit 2019 dazu mit welchen Ergebnissen Abstimmungen stattgefunden und falls keine stattfanden, warum nicht?

4. Wie berücksichtigt die Landesregierung in Verkehrsverträgen finanzielle Mehrbelastungen zum Beispiel durch Abschlüsse in Tarifverhandlungen bei ausführenden Verkehrsunternehmen?

5. Reicht die derzeitige Berücksichtigung aus Sicht der Landesregierung aus, um finanzielle Mehrbelastungen über die gesamte Laufzeit von langfristig angelegten Verkehrsverträgen abzudecken?

6. Wie bewertet die Landesregierung jeweils den Ansatz von Hessen und Baden-Württemberg, ÖPNV-Branchenspezifische Indizes einzuführen?

7. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für, was gegen einen Thüringen-Index für den ÖPNV?

8. Aus welchen Kostenfaktoren und Bestandteilen sollte aus Sicht der Landesregierung ein Thüringen-Index für den ÖPNV bestehen?

9. Welche Maßnahmen diskutiert die Landesregierung darüber hinaus, um finanzielle Mehrbelastungen innerhalb von Vertragslaufzeiten und deren Auswirkungen entgegenzuwirken und mit welchen Ergebnissen?

Laura Wahl

[Zum Vorgang | Antwort der Landesregierung]

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