Pressemitteilung

Neues Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 1. August partiell in Kraft

Am 1. November tritt das vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Bereits zum 1. August werden die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen in § 4 SBGG gültig. Dazu erklärt Laura Wahl, queerpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Mit dem im April im Bundestag beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz wird das längst nicht mehr zeitgemäße sog. Transsexuellengesetz endlich abgelöst. Selbst über die eigene Geschlechtsidentität zu bestimmen gehört zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Mit dem jetzt geltenden Selbstbestimmungsgesetz können Geschlechtseintrag und Vornamen künftig einfacher geändert werden, die Pflicht zur Beibringung der entwürdigenden Sachverständigengutachten entfallen ebenso wie die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Antragstellung.“

„Ab morgen können trans, inter und nicht-binäre Menschen die Änderung ihrer Namen und des Geschlechtseintrags bei den Thüringer Standesämtern anmelden, damit die Erklärung nach der Dreimonatsfrist zum 1.11.2024 gültig werden kann. Wir gehen davon aus, dass viele diesen frühestmöglichen Termin nutzen wollen, um endlich in ihrer richtigen Geschlechtsidentität anerkannt zu werden. Wir erwarten, dass die notwendigen Vorkehrungen in den Standesämtern getroffen sind, damit die Anmeldungen betroffener Personen problemfrei entgegengenommen und bearbeitet werden können“, erklärt Wahl abschließend.

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