Mündliche Anfrage

Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen

Von den Mitteln, die der Bund gemäß § 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) für Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege zur Verfügung stellt, sind gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG 20 Prozent für Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, zu verwenden. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) stimmt diese …