Kleine Anfrage
Kommunale Regulierungen in Thüringen zu Tier- und Umweltschutz
Sogenannte Schottergärten werden in zunehmendem Maß von Hausbesitzer*innen angelegt. Diese Gärten gelten unter Naturschützer*innen insbesondere als insektenfeindlich. Auch für Kleinsäuger und Reptilien bieten solche Gärten kaum Lebensraum. Zahlreiche Kommunen und z.B. auch das Bundesland Baden-Württemberg haben deshalb das Anlegen solcher Gärten untersagt. Der Einsatz von Tieren in Zirkussen und auf Jahrmärkten wird in manchen Kommunen …