Pressemitteilung
Neues Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 1. August partiell in Kraft
Am 1. November tritt das vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Bereits zum 1. August werden die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen in § 4 SBGG gültig. Dazu erklärt Laura Wahl, queerpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Mit dem im April im Bundestag beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz wird das längst …