Am 1. Juli 2017 ist in Deutschland das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Aktuell erarbeitet die Thüringer Landesregierung die Rechtsverordnung für die Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl von Prostituierten/Sexarbeitern beziehungsweise Sexarbeiterinnen in Thüringen vor (bitte jeweils nach Geschlecht [Personenstandseintrag: männlich, weiblich, divers], Lebensalter und Herkunftsland auflisten)?
- Wie viele Prostituierte/Sexarbeiter beziehungsweise Sexarbeiterinnen üben die Prostitution in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer beziehungsweise als Arbeitnehmerinnen aus (bitte jeweils nach Geschlecht und Gebietskörperschaft aufschlüsseln)?
- Wie viele Prostituierte/Sexarbeiter beziehungsweise Sexarbeiterinnen sind in Thüringen freiberuflich tätig beziehungsweise selbstständig gemeldet (bitte nach Gebietskörperschaft und Geschlecht aufschlüsseln)?
- Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Prostituierten/Sexarbeiter beziehungsweise Sexarbeiterinnen in Thüringen ein, die nicht steuerlich erfasst sind?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der Prostitutionsstätten (Bordellbetriebe, bordellähnliche Einrichtungen, Massagesalons et cetera) in Thüringen vor (bitte für die Jahre seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes jeweils nach Gebietskörperschaft und Art der Prostitutionsstätte aufschlüsseln)?
- Wie vielen Prostitutionsstätten wurde in den letzten fünf Jahren in Thüringen aus welchen Gründen die Genehmigung verweigert?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Wohnungsprostitution in Thüringen vor?
- Wie viele Durchsuchungen in Bordellen, Wohnungen oder anderen privaten Räumen in Thüringen sind durch die Polizei oder andere Behörden mit welchem Ergebnis in Bezug auf Menschenhandel zum Druck: Zwecke der sexuellen Ausbeutung in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und Einzelereignissen von Durchsuchungen)?
- Wie viele Menschen sind in Thüringen Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geworden (bitte jeweilige Fälle aus Polizei- und Justizstatistik aufschlüsseln und bitte nach Geschlecht und Herkunftsländern für die letzten fünf Jahre auflisten)?
- Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in den letzten fünf Jahren aufgrund des Verdachts der Verwirklichung des Straftatbestandes “Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung” gemäß §232 Strafgesetzbuch (beziehungsweise §§ 180 b, 181 Strafgesetzbuch- alte Fassung) ermittelt und wie viele wurden wegen der Verwirklichung des Tatbestands “Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung” gemäß § 232 Strafgesetzbuch verurteilt (bitte nach Geschlecht und Herkunftsland aufschlüsseln)?
- Welche Fortbildungsangebote gibt es für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Thüringer Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Menschenhandel und wie werden diese genutzt?
- Welche Erfordernisse sieht die Landesregierung, um die Strafverfolgung von Tätern und Täterinnen zu erleichtern und die Aufklärungsquote von Straftaten zu erhöhen?
- Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rechtsverordnung für die Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes? Sieht die Rechtsverordnung Gebührenfreiheit für die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung der Prostituierten vor?
Die Antwort auf meine Frage findet ihr hier: DRS 7_1929 KA 1055 Prostitution und Sexarbeit in Thüringen_LW