Zum heute diskutierten Gesetzesentwurf der rot-rot-grünen Koalition zur Öffentlichkeit der Landtagsausschüsse erklärt Laura Wahl, verfassungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: “In den Ausschüssen geschieht die wichtige Detail- und Sacharbeit. Hier wird an den Gesetzesentwürfen gearbeitet, die am Ende alle Bürger*innen betreffen. Deswegen ist es wichtig, die Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit nicht nur für die Plenarsitzungen, sondern gerade auch für die Ausschüsse des Landtags zu sichern.“
Bereits die erste Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in den 1990er Jahren für die Öffentlichkeit der Ausschüsse stark gemacht.
„Es ist ein Grundsatz der Demokratie, dass Bürger*innen an den wichtigen Entscheidungen, die in diesem Land getroffen werden, vollumfänglich teilhaben und diese nachvollziehen können. Das ist bereits in vielen Landesparlamenten bewährte Praxis und wir halten diese auch hier in Thüringen für längst überfällig“, betont Wahl.
Der rot-rot-grüne Gesetzesvorschlag sieht grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen vor, lässt aber in gut begründeten Ausnahmen auch weiterhin die Nichtöffentlichkeit zu, etwa wenn das Persönlichkeitsrecht oder höherrangige öffentliche Interessen mit dem Rechtsgut der Transparenz kollidieren.
„Ziel muss es sein, möglichst viele Bürger*innen mit der Arbeit des Parlaments zu erreichen und wichtige Informationen allen zugänglich zu machen. Wenn wir Partizipation und das Interesse an unserer Demokratie steigern wollen, dann ist die Öffentlichkeit von Ausschüssen hierfür ein wichtiger Schritt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ausschüssen muss in Thüringen endlich Standard der parlamentarischen Praxis werden – alles andere lässt sich den Bürger*innen nicht mehr länger erklären“, äußert sich Wahl abschließend.