Landtag

Grüne Position zum Haushaltskompromiss Windenergie im Wald

Die CDU hat am Ende der Verhandlungen zum Haushalt 2021 eine sachfremde Verknüpfung zu ihrem gemeinsam mit der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zu einem Verbot von Windenergie im Wald hergestellt. Als Grüne haben wir bis dahin sehr erfolgreich in vielen Bereichen Projekte für mehr Klimaschutz im Haushalt unterbringen können, beispielsweise hohe Aufwüchse bei der Förderung der Solarenergie oder beim Klimaschutz für Kommunen, der Auflage eines Bürgerenergiefonds, den Einstieg in ein Wärme-Investitionsprogramm oder den Ausbau der kommunalen Radwege-Infrastruktur.Den bis dahin verhandelten Gesamthaushalt, der viele nachhaltige, zukunftsorientierte grüne Projekte enthält, knüpfte sie dann zwingend an ein Windkraftverbot im Wald. Obwohl die CDU immer wieder betont, dass sie die kommunale Eigenständigkeit fördern will, hat sie eine Öffnungsklausel für Kommunen für Windenergieanalagen im Wald abgelehnt. Damit nimmt sie auch Waldbesitzer*innen die Möglichkeit, über Windenergieanlagen den dringend benötigten Waldumbau zu finanzieren. Gelungen ist es uns, dem Gesetzesentwurf immerhin eine Evaluationsklausel einzufügen. Damit werden die Auswirkungen des Gesetzes 2023 überprüft. Wir gehen davon aus, dass die Evaluierung zu dem Ergebnis kommt, dass der zur Erreichung der Klimaziele notwendige Ausbau der Windenergie nicht ohne Flächen im Wirtschaftswald auskommen wird. Wir hoffen so die mit dem Gesetz verbundenen negativen Auswirkungen des Gesetzes zumindest zeitnah korrigieren zu können. Das Vorgehen der Thüringer CDU zeigt einmal mehr ihren populistischen Umgang bei Fragen des Klimaschutzes und der Energiewende. So hat sie in dieser Legislaturperiode insgesamt vier Anträge zur Windenergie eingebracht, die zusammengenommen eine Totalblockade der Windenergie, auch im Offenland, bedeuten würde. Sie kann und will offensichtlich nicht begreifen, welchen Stellenwert die Windenergie bei einer baldmöglichsten Umstellung des Energiesystems auf 100% Erneuerbare hat. Denn unabhängig davon, welche Energiewendeszenarien zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 herangezogen werden, ist völlig klar, dass die Energiewende ohne einen massiven Zubau an Windenergiekapazitäten undenkbar ist. Auch wenn wir aus den geschilderten Gründen den Gesetzentwurf mittragen müssen, werden wir uns als Bündnisgrüne in der weiteren Arbeit darauf konzentrieren, die Energiewende entschieden voranzutreiben. Darüberhinaus halten wir das Gesetz auch aus rechtlichen Gründen für fragwürdig. Wir gehen davon aus, dass die planungsrechtlichen Konsequenzen eine erhebliche Klagewelle nach sich ziehen werden. In den Anhörungen des Gesetzes im Landtag wurden zudem verfassungs-und eigentumsrechtliche Bedenken vorgetragen. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass dem Gesetz allein schon deshalb keine lange Lebensdauer beschieden sein wird.

Antworten