Sogenannte Schottergärten werden in zunehmendem Maß von Hausbesitzer*innen angelegt. Diese Gärten gelten unter Naturschützer*innen insbesondere als insektenfeindlich. Auch für Kleinsäuger und Reptilien bieten solche Gärten kaum Lebensraum. Zahlreiche Kommunen und z.B. auch das Bundesland Baden-Württemberg haben deshalb das Anlegen solcher Gärten untersagt.
Der Einsatz von Tieren in Zirkussen und auf Jahrmärkten wird in manchen Kommunen ebenfalls aus Tierschutzgründen reguliert.
Daher fragen Babett Pfefferlein und ich die Landesregierung:
- Welche Kommunen in Thüringen haben Regeln für die Anlage von Gärten erlassen, die sogenannte Schottergärten betreffen? Bitte aufschlüsseln nach Kommune sowie Zeitpunkt des Erlasses und Inhalt der Regelung.
- Beabsichtigt die Landesregierung eine landesweite Regelung zur Regulierung von sogenannten Schottergärten?
- Sind Schottergärten nach der aktuell gültigen Rechtsordnung in Thüringen zulässig?
- Haben Kommunen in Thüringen aufgrund von Tierschutzbedenken Restriktionen für Zirkusse mit Tieren erlassen, wenn ja, welche Kommunen? Bitte aufschlüsseln nach Kommune sowie Zeitpunkt des Erlasses und Inhalt der Regelung.
- Haben Kommunen in Thüringen aufgrund von Tierschutzbedenken Restriktionen für „Attraktionen mit Tieren“ auf Jahrmärkten, wie z.B. sog. Pony-Karusselle erlassen? Wenn ja, welche Kommunen? Bitte aufschlüsseln nach Kommune sowie Zeitpunkt des Erlasses und Inhalt der Regelung.
Die Antwort gibt es hier: DRS 7_2255 Antwort KA 1185 Kommunale Regulierungen in Thüringen zu Tier- und Umweltschutz_BP_LW