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Gewaltschutz vs. Umgangsrecht? Wenn Opfern die Nähe zu ihren Tätern gerichtlich angeordnet wird – Online Diskussion

Kinder sind von häuslicher Gewalt mittelbar und unmittelbar betroffen. Sie erleben und beobachten die Gewalt gegen ihre Mutter oder werden selbst Opfer.

Nach einer Trennung ist die häusliche Gewalt nicht automatisch beendet. Gerade die Trennungsphase kann für die Frauen sehr gefährlich sein. Konflikte können eskalieren, Übergriffe noch gewaltsamer werden und sogar mit der Tötung der Frau enden.

Im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung zu Sorge und Umgang wird dieser Zusammenhang allerdings viel zu wenig beachtet. Beim Umgangsrechtsstreit wird oft nicht oder nur unzureichend zwischen, einerseits dem Recht auf Schutz der Frau und der Kinder, und andererseits dem Recht des gewalttätigen Elternteils auf Umgang mit den Kindern abgewogen. Schutzanordnungen, die nach dem Gewaltschutzgesetz möglich wären, werden eingeschränkt und ausgehebelt.

Gemeinsam mit der Fachanwältin für Familienrecht, Frau Nadine Maiwald aus Leipzig, laden ich und Madeleine Henfling zur Online-Diskussion am Donnerstag, 28.01. um 20 Uhr mit Ihnen und euch ein!

Die Anmeldung und alle weitere Informationen findet ihr hier.

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