Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
kürzlich erfuhren wir von einer Erfurter Familie, dass sie nach dem Erwerb einer
Eigentumswohnung in der Rudolfstraße vor enormen Problemen steht, was die Registrierung und
Installation einer leistungsfähigen Wallbox für E–Fahrzeuge angeht. Eine leistungsfähige Wallbox
mit 22kW Ladeleistung ist genehmigungspflichtig, die schwächere Variante mit 11kW
Ladeleistung ist dagegen nur meldepflichtig. Eine große Wallbox mit der höheren Ladeleistung
wurde in der betreffenden Straße nicht genehmigt. Die Vermutung liegt nahe, dass die anliegende
Infrastruktur nicht die erforderliche Leistung bereitstellen kann. An anderen Stellen hörten wir
von dem Problem, dass bereits die Installation von mehreren “kleinen” Wallboxen die anliegende
Infrastruktur vor Probleme stellt (bspw. neue Tiefgarage am Domplatz).
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
- An welchen Straßen der Landeshauptstadt ist eine leistungsstarke Wallbox mit bis zu
22kW Ladeleistung derzeit nicht genehmigungsfähig? Bitte zählen Sie die Straßen auf. - Was sind die Gründe für die Nichtgenehmigungsfähigkeit der leistungsstarken
Wallboxen und wann und wie sollen diese behoben werden? - Welche Aufrüstungen werden in künftigen Bebauungsplänen notwendig sein, um eine
Ladeinfrastruktur zu schaffen, die auf den umfassenden Umstieg auf E –Mobilität
vorbereitet ist?
Die Antwort auf meine Anfrage finden sie hier: Antwort_KA_Wahl