Plenum 17.3.2022, TOP 4: Meine Rede zum FDP-Antrag Gewässerrandstreifen (Drucksache 7/3725)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die FDP die 2019 festgelegte Breite von Gewässerrandstreifen reduzieren. Um es gleich zu Beginn festzustellen. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir dieses Ansinnen ab. Denn aus der wasser- und naturschutzfachlichen Sicht gab es 2019 sehr gute Gründe für eine Festschreibung der Randstreifen im Wassergesetz und daran hat sich bis heute nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Angesichts des rasant fortschreitenden Artensterbens wäre es eher zu diskutieren, die Gewässerrandstreifen weiter zu verbreitern. Darauf werde ich später noch einmal eingehen.
Doch zunächst möchte ich daran erinnern, warum die Einrichtung der Randstreifen überhaupt notwendig war. Nur 10% der thüringischen Gewässer befanden sich 2019 in dem guten ökologischen Zustand, der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird. Gemäß dieser Richtlinie müssen aber bis 2027 70% diesen Zustand erreicht haben. Es bestand also ein ziemlicher Nachholbedarf. Eine der wesentlichen Ursachen für die unzureichende Qualität unserer Oberflächengewässer liegt in den diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Es war daher dringend geboten, diese Stoffeinträge durch Pestizide, Phosphor und Nitrat zu verringern.
2019 hat der Landesgesetzgeber dazu eine effektive Maßnahme ergriffen, indem er die Gewässerrandstreifen ins Thüringer Wassergesetz aufgenommen hat. Dadurch sind nun Pufferzonen entstanden, in denen die Schadstoffe herausgefiltert werden können und so nur noch in einem geringeren Maß in die Gewässer gelangen.
Die FDP gibt nun in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf an, diesen Schutzzweck könne man auch durch andere Maßnahmen, z.B. Fanggräben erreichen. Damit glaubt die FDP ebenfalls die Schadstoffeinträge minimieren und Ackerbauflächen vergrößern zu können. Allerdings ist doch sehr fraglich, ob dieses Ziel so tatsächlich erreicht werden kann. Denn aufgrund der Breite der Fanggräben und deren Abstand zum Gewässer könnte nur ein flächenmäßig überschaubarer Teil für eine ackerbauliche Nutzung verwendet werden.
Ich möchte daran erinnern, dass die Interessen der Landwirtschaft 2019 bei der Novellierung berücksichtigt wurden. Im Wassergesetz wurde das Optionsmodell verankert. Dadurch haben Landwirt*innen bereits die Möglichkeit, den Gewässerrandstreifen von 10 auf 5 Meter zu verringern. Meldet der Agrarbetrieb den Randstreifen außerdem als ökologische Vorrangfläche, erhält er zusätzlich Greening-Zahlungen. Die Sinnhaftigkeit des FDP-Vorschlages relativiert sich also bereits unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Nutzung schon ganz erheblich.
Bemerkenswerterweise sieht auch der Thüringer Bauernverband keine Notwendigkeit für Änderungen. In der Regierungsmedienkonferenz am 15. März antwortete deren Präsident Dr. Wagner auf die Frage nach einer Verkleinerung, die Gewässerrandstreifen seien etabliert und dabei solle es auch bleiben.
Mehr als ärgerlich ist es, dass die FDP die weiteren positiven Auswirkungen der Gewässerrandstreifen überhaupt nicht berücksichtigt. Anzuführen ist hier der Hochwasserschutz, da in den Randstreifen das Wasser besser zurückgehalten werden kann. Ganz besonders möchte ich aber auch auf die positiven Effekte für die Biodiversität hinweisen. Durch die Randstreifen werden neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen. Mit einer durchgängigen Anlage der Streifen wird ein Beitrag zur Biotopvernetzung geleistet.
Und auch für den Insektenschutz erbringen die Randstreifen einen bedeutenden Beitrag. So findet sich dort eine hohe Vielfalt an Insektenarten. Im August 2021 hat die Universität Duisburg-Essen im Auftrag des NABU eine Studie mit dem Titel „Insekten in Gewässerrandstreifen“ veröffentlicht. Für einen effektiven Insektenschutz müssten die Randstreifen demnach auf 20 Meter verbreitert werden. Angesichts der dramatischen Verluste bei Arten und Insekten, verbietet es sich wie von der FDP vorgeschlagen, die Gewässerrandstreifen zu reduzieren.
Aus dem von mir beschriebenen Sachverhalt ergibt sich also ein eindeutiges Fazit. Der unterstellte ökonomische Nutzen von Fanggräben käme, wenn überhaupt, nur in einem sehr geringen Ausmaß zum Tragen. Eine Verkleinerung wird selbst vom Thüringer Bauernverband nicht unterstützt. Der Gesamtnutzen der Gewässerrandstreifen hingegen ist offensichtlich. Sie sind eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele im Gewässer- und Hochwasserschutz. Sie haben positive Effekte für den Arten- und Naturschutz. Es darf hier also zu keinen Verschlechterungen kommen. Den Gesetzentwurf der FDP lehnen wir deshalb ab.