Am 16.02.2023 legte das Bundesarbeitsgericht in einem wegweisenden Grundsatzurteil fest, dass Frauen nicht aufgrund „schlechteren“ Verhandlungsgeschicks beim Gehalt benachteiligt werden dürfen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag sieht in gleicher Bezahlung für gleiche Tätigkeit eine grundlegende Gerechtigkeitsfrage, welche 2023 leider immer noch nicht verwirklicht ist. Anlässlich des morgigen Equal Pay Day erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion, Laura Wahl:
„Es ist erfreulich, dass der Equal Pay Day im Jahr immer weiter nach vorne rückt. Das bedeutet nämlich, dass sich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern langsam schließt. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet starken Rückenwind für Lohngerechtigkeit. Wir halten es jedenfalls für angemessen, dass nicht das Verhandlungsgeschick für das Gehalt entscheidend ist, sondern die tatsächlich geleistete Arbeit. Und hier zeigt sich eben nach wie vor, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt häufig benachteiligt sind – teilweise sogar in Unternehmen mit Tarifverträgen, wie der Gerichtsprozess zeigt. Das Urteil ist für die Durchsetzung von Entgeltgleichheit ein Meilenstein.“
„Der gesamtgesellschaftliche Gender Pay Gap von 18 Prozent macht jedoch deutlich, dass strukturell noch sehr viel zu tun bleibt. Schlecht bezahlte Arbeit in der Pflege oder Sozialberufen, die überwiegend von Frauen geleistet wird, hat bessere Löhne verdient, das Ehegattensplitting gehört endlich abgeschafft und Frauen in Führungsposition müssen zur Normalität werden“, betont Wahl abschließend.