In § 7 Abs. 3 Thüringer Klimagesetz ist das Ziel einer klimaneutralen Organisation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 festgelegt. Eine wichtige Maßnahme zu dieser Zielerreichung liegt in der energetischen Sanierung von landeseigenen Immobilien. Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2015 in Drucksache 6/1273 einen Beschluss zu energetischen Standards im öffentlichen Bau gefasst. In der Europäischen Union liegt mittlerweile die Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vor, in der festgeschrieben werden soll, dass jedes Jahr mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aller Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, energetisch renoviert werden sollen. Die Bundesregierung arbeitet zur Umsetzung dieser Richtlinie bereits an den Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude mit dem Ziel, die Sanierungsraten zu erhöhen. Somit ergeben sich Fragen hinsichtlich des Umsetzungsstands des Ziels klimaneutraler Landesliegenschaften in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
- Mit welcher Strategie, mit welchen Programmen und auf welcher Datengrundlage arbeitet die Landesregierung an der energetischen Sanierung des landeseigenen Gebäudebestands?
- Welche landeseigenen Gebäude sind bereits vollständig energetisch saniert, welche teilweise und welche noch nicht (bitte aufschlüsseln nach Einzelobjekt, Sanierungsstand und Zeitpunkt der Fertigstellung)?
- Hat die Landesregierung zur Priorisierung der Renovierungsmaßnahmen Sanierungsfahrpläne aufgestellt? Wenn nein, wird die Erstellung von solchen Fahrplänen erwogen und wann sollen diese vorgelegt werden?
- Welche Sanierungsraten sind in welchem Zeitraum notwendig, um das Ziel eines klimaneutralen Landesgebäudebestands erreichen zu können?
- Mit welchen Programmen wird die energetische Sanierung von Landesgebäuden aus welchen Landeshaushaltstiteln finanziell unterstützt, wie werden diese durch Bundes- und EU-Mittel kofinanziert und in welcher Höhe wurden diese seit dem Haushaltsjahr 2015 abgerufen?
- Falls die unter Frage 5 erfragten Haushaltsansätze nicht ausreichend waren, welche Aufwüchse wären zur Zielerreichung notwendig?
- Welche Anpassungen in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen sind zur Zielerreichung notwendig?
Wahl
[Antwort der Landesregierung | Zum Vorgang]
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