Sehr geehrter Oberbürgermeister,
uns wurde bekannt, dass aufgrund von Formfehlern die öffentliche Auslegung des B-Plans MOP 695 um einen Monat verlängert wurde. Der B-Plan wurde am 13. Dezember 2023 durch den Erfurter Stadtrat in der DS 1380/23 (Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung bestätigt.
Vor dem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
- In welchem Zusammenhang steht der Formfehler zu entsprechend welcher baurechtlichen Regelung, aufgrund der die Verlängerung der öffentlichen Auslegung durchgeführt wird?
- Inwieweit verzögert die Verlängerung der öffentlichen Auslegung die weitere Planung sowie die Beschlussfassung durch den Stadtrat im laufenden Jahr?
- Ergeben sich aus der Verlängerung der Auslegung bereits jetzt absehbare, empfindliche Folgen für das Gesamtprojekt?