Kleine Anfrage

Urteil des BVerwG: Maßnahmen gegen Gehwegparken

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bundesverwaltungsgerichtshof hat in einer jüngsten Entscheidung (BVerwG 3 C 5.23) einen
umfangreichen Anspruch von Anwohner/-innen auf Maßnahmen gegen sogenanntes
Gehwegparken bestätigt. Hierbei stellt sich die Herausforderung, dass diese perspektivisch durch
Kommunen entsprechend vollzogen werden müssen. Darüber hinaus stellt, je nach betreffender
Straße und Gehwegbreite, das Gehwegparken, teilweise vor allem auch am Straßenanfang und –
ende in Kreuzungsbereichen, eine erhebliche Einschränkung der Mobilität für Menschen mit
Kinderwagen oder Rollstuhlfahrende dar.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
1. Ist der Stadtverwaltung das oben genannte Urteil bekannt und welche Auswirkungen auf
die Stadt Erfurt sieht die Stadtverwaltung?

2. Inwieweit hat die Stadtverwaltung bereits Maßnahmen gegen Gehwegparken ergriffen
und wie stellen sich diese dar?

3. Inwieweit liegt eine Prioritätenliste nach entsprechendem Handlungsbedarf vor, auch im
Sinne der Sicherstellung der Nutzbarkeit von Gehwegen und Kreuzungsbereichen durch
bauliche Maßnahmen?

 

[Siehe Antwort hier]

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