Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten des GVFG-Bundesprogramms für den zukunftsfähigen Ausbau des thüringischen Eisenbahnnetzes
Seit Anfang März 2020 ist das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit deutlich verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der regionalen Eisenbahninfrastruktur in Kraft. Streckenreaktivierungen wie auch Streckenelektrifizierungen werden nun durch den Bund mit bis zu 90 Prozent zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Die Mehrzahl der Länder macht von diesen günstigen Fördermöglichkeiten zunehmend Gebrauch. Das GVFG-Bundesprogramm 2023 – 2027 listet allein 43 Strecken bzw. Teilstrecken auf, die elektrifiziert werden sollen (insgesamt rund 1.800 Streckenkilometer).
Das Fördervolumen des GVFG-Bundesprogramms beträgt seit 2021 eine Milliarde Euro jährlich. Ab 2025 stehen für das GVFG-Bundesprogramm sogar zwei Milliarden Euro jährlich zur Verfügung, so dass auf mittlere Sicht eine auskömmliche Finanzierung gesichert ist. Die Erhöhung auf 2 Mrd. € jährlich steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt, sondern ist gesetzlich verankert. Ab 2026 werden die Mittel (2,0 Mrd. € p. a.) mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Ausbauvorhaben im thüringischen Eisenbahnnetz hat die Landesregierung für das GVFG-Bundesprogramm zusätzlich zu dem bereits aufgenommenen zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Jena – Gera in den Abschnitten Papiermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz und Töppeln – Gera angemeldet?
2. Für welche Ausbauvorhaben im thüringischen Eisenbahnnetz bereitet die Landesregierung die Anmeldung für das GVFG-Bundesprogramm vor?
3. Für welche Ausbauvorhaben im thüringischen Eisenbahnnetz prüft die Landesregierung eine Finanzierung über das GVFG-Bundesprogramm?
4. Bei welchen Eisenbahnstrecken, neben den im Bedarfsplan Schiene und im Investitionsgesetz Kohleregionen verankerten Vorhaben, sieht die Landesregierung den Bedarf für eine Streckenelektrifizierung?
5. Bei welchen eingleisigen Eisenbahnstrecken sieht die Landesregierung Bedarf für einen zweigleisigen bzw. abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau, um die Fahrplanstabilität und Betriebsqualität des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu verbessern?
6. Welche Investitionsstrategie für den Ausbau der Infrastruktur des regionalen SPNV will die Landesregierung mit dem Nahverkehrsplan SPNV 2023 – 2027 verfolgen und welche Finanzierungsquellen für diesen Zweck nutzen?
7. Plant die Landesregierung die Definition eines elektrifizierten Zielnetzes für den SPNV, das bis 2040 bzw. 2045 umgesetzt werden soll, wenn nein, warum nicht?
8. Welche Vorhaben im Bereich neue beziehungsweise optimierte Zugangsstellen im SPNV entwickelt die Landesregierung derzeit?
9. Bis wann sollen diese Vorhaben jeweils umgesetzt werden?
Laura Wahl