Kleine Anfrage

Schulstraßen in Thüringen – sicher zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten

[Antwort der Landesregierung | Zum Vorgang]

Die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg ist ein zentrales Anliegen, das viele Eltern in Thüringen und bundesweit beschäftigt. Viele Kinder kommen nicht selbstständig zur Schule, weil der Verkehr im Schulumfeld zu gefährlich ist. Hier setzt das Konzept der Schulstraßen an. Eine Schulstraße ist ein Instrument, bei dem eine oder mehrere Straßen im Umfeld von Schulen oder Kindertagesstätten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt typischerweise zeitlich begrenzt für eine halbe bis ganze Stunde während des Schulbeginns und -endes. Dadurch wird die Fahrbahn für nicht motorisierten Verkehr freigegeben und Kinder können sich sicher und selbstständig bewegen. In vielen europäischen Staaten haben sich Schulstraßen bereits als effektives Instrument für die Verkehrssicherheit bewährt. In Deutschland existiert bislang kein spezifisches Verkehrszeichen für Schulstraßen, doch es gibt Vorstöße einzelner Länder, beispielsweise von NordrheinWestfalen, über Handlungsanleitungen Kommunen bei der Einrichtung von Schulstraßen zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Landesregierung, um eine sichere und klimafreundliche Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten?

2. Welche Bedingungen müssen sichere Geh- und Radschulwege aus Sicht der Landesregierung erfüllen?

3. Unter welchen Voraussetzungen können sichere Schulwege gefördert werden und wie bewertet die Landesregierung die Fördermöglichkeiten für sichere Schulwege?

4. Welche Daten liegen der Landesregierung zu Schulwegmobilität (zum Beispiel Modal Split), Schulwegen und deren Sicherheit in Thüringen vor und wo bestehen aus Sicht der Landesregierung Datenlücken zur Evaluierung von sicheren Schulwegen in Thüringen?

5. Welche Ziele wurden bisher hinsichtlich der Erhöhung der Sicherheit von Schulwegen in Thüringen erreicht und welche sollen künftig erreicht werden?

6. Gibt es von der Landesregierung Pläne, Kommunen stärker bei der Erhöhung der Schulwegsicherheit zu unterstützen, wenn ja, wie zum Beispiel und wenn nein, warum nicht?

7. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument der Schulstraßen, um zeitweise den Kfz-Verkehr im Umfeld von Schulen und Kindergärten zu beschränken, damit die Kinder und Jugendlichen sicher an ihr Ziel kommen?

8. Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung darin, einen Erlass beziehungsweise eine Handlungsanweisung an Kommunen auszureichen, um bei der Einrichtung von Schulstraßen aufzuzeigen, welche Optionen zur Umsetzung es gibt?

9. Welche Rolle spielen aus Sicht der Landesregierung Fußgängerüberwege beim Thema Schulwegsicherheit?

10. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, damit in Thüringen und insbesondere in ländlichen Räumen mehr Fußgängerüberwege entstehen?

11. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einer Erweiterung der Einsatzbereiche, wie sie beispielsweise vom Land Baden-Württemberg im Rahmen einer Aktualisierung des Einführungserlasses zu den Richtlinien für Fußgängerüberwege vorgenommen wurde?

12. Welche Erlasse beziehungsweise Handlungsanweisungen der fachvorgesetzten Landesbehörden in Thüringen gibt es zu der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Stärkung von Rad- und Fußverkehr bereits und wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Vorgaben (bitte jeweils Erlass beziehungsweise Handlungsanweisung, Datum der Bekanntgabe und verfolgtes Ziel angeben)?

13. Welche Schritte und Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung auf Bundesebene erforderlich, um die Sicherheit von Schulkindern auf dem Schulweg zu erhöhen?

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