Pressemitteilung
Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren | Demokratischer und gewaltloser Protest ist keine kriminelle Vereinigung
Am 24. Mai 2023 wurden in mehreren Bundesländern die Wohnungen und Geschäftsräume der „Letzten Generation“ unter dem Vorwurf der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 Strafgesetzbuch durchsucht. Diese unverhältnismäßige Ermittlungsaktion hatte bundesweite Auswirkungen. Auch Thüringer E-Mail-Adressen und –Accounts waren gesperrt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt mit ihrer Aktuellen Stunde unter dem Titel „Klimaproteste …