Kleine Anfrage

Sicherung des Alleenbestands in Thüringen durch Einrichtung von Alleenfonds

Mit der Änderung des Thüringer Naturschutzgesetzes im Jahr 2019 wurden Alleen gemäß § 14 Abs. 3 als “geschützte Landschaftsbestandsteile” unter Schutz gestellt und ein Beseitigungs- und Veränderungsverbot festgelegt. Sind aus Gründen der Verkehrssicherheit dennoch Fäll- und Schnittmaßnahmen erforderlich, so können die unteren Naturschutzbehörden Ausnahmen oder Befreiungen erteilen und gleichzeitig eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzgeldzahlung in …