Kleine Anfrage

Sanierung von Altlasten und Erfassung von Brachflächen im Stadtgebiet Erfurt

Anlass unserer Anfrage ist die neue Förderung des Freistaates (aufgelegt vom TMUEN) zur Altlastenbehandlung. Die neue Förderrichtlinie ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten (Veröffentlichung im Staatsanzeiger 3/2020). Die Erkundung und Untersuchung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen kann demnach zu 100% gefördert werden, die Sanierung dieser Flächen mit bis zu 90 %. Als Frist der Antragstellung für Förderung in 2020 gilt der 30.4.2020. Die Richtlinie gilt bis Ende 2022.Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Altlasten und Altlastverdachtsflächen gibt es im Stadtgebiet Erfurt aktuell? Bitte geben Sie die Anzahl der Standorte möglichst mitAngabe der betroffenen Quadratmeter und die Eigentumsverhältnisse (Stadt / privat) an.
  2. In welchen Fällen hat bzw. wird die Stadt einen Antrag auf Förderung gemäß der neuen Richtlinie stellen?
  3. Zur Unterstützung von Kommunen bei der Erfassung und Bewertung von Flächenpotentialen von Leerstand, Baulücken, Brachflächen und anderen gibt es das seit 2018 vom TMIL kostenfrei zur Verfügung gestellte Flächenmanagementtool FLOO. Inwieweit wird dieses oder ein ähnliches Instrument genutzt und welche Erfahrungen gibtes damit?

Die Antwort auf die Frage finden Sie hier: Wahl: Drucksache 0392/20

Gewerbliche/ industrielle Brachflächen in Erfurt

vor gut einem Jahr habe ich mit der Drucksache 0392/20 meine letzte Anfrage zum Thema “Sanierung von Altlasten und Erfassung von Brachflächen im Stadtgebiet Erfurt” gestellt. Bei der Beantwortung dieser Anfrage gingen Sie bei der Frage 3 darauf ein, dass im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Erfurt 2030, welches vom Stadtrat am 17. Oktober 2018 beschlossen wurde, die Erstellung eines Brachflächenkatasters für Gewerbeflächen vorgesehen ist. Auf Basis dieses Brachflächenkatasters für Gewerbeflächen soll anschließend eine Altstandortstrategie erstellt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand des im Oktober 2018 vom Stadtrat mit dem ISEK 2030 beschlossenen Brachflächenkatasters für Gewerbeflächen?
  2. Welche gewerblichen/industriellen Brachflächen gibt es im Stadtgebiet Erfurts, die in städtischem Eigentum stehen? Bitte geben Sie tabellarisch jeden Standort (einheitlich entweder Ortsteil oder Flur) und die Flächen jeweils in m² und kumuliert in ha an.
  3. Welches sind aktuell flächenmäßig die zehn größten (gewerblich/industriell) Brachflächen im Stadtgebiet Erfurts, die nicht in städtischem Eigentum stehen? Bitte geben Sie tabellarisch jeweils die Flächengröße, den Standort (einheitlich entweder Ortsteil oder Flur), die Eigentumsverhältnisse und soweit bekannt den Grund der Nicht-Nutzung an.

Die Antworten auf meine kleine Anfrage finden Sie hier: Wahl: Drucksache 0333/21

Landwirtschaftliche Brachflächen in Erfurt

anschließend an meine am heutigen Tage vorangegangene Anfrage “Gewerbliche /industrielle Brachflächen in Erfurt” möchte ich das Augenmerk zusätzlich auch auf landwirtschaftliche Brachflächen lenken.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1.  Gibt es landwirtschaftliche Brachen im Stadtgebiet Erfurts, die grundsätzlich nicht mehr der  Lebensmittelproduktion zur Verfügung stehen (z.B. ehem. LPG – Stallungen, Garagenhöfe u. ä.)?
  2. Wenn ja, um wie viele Flächen in städtischem Eigentum und in privatem Eigentum handelt es sich dabei jeweils?
  3. Wie groß sind diese Flächen im Einzelnen? Bitte geben Sie die zehn größten Flächen an, jeweils mit m² und Standort (einheitlich mit Ortsteilbezug oder Flurbezeichnung).

Die Antwort auf meine kleine Anfrage finden Sie hier: Wahl: Drucksache 0334/21 Anlage Wahl DS 0334/21

 

Eine Antwort auf “Sanierung von Altlasten und Erfassung von Brachflächen im Stadtgebiet Erfurt”

  1. Michael Jedamzik

    Wenn schon allein für die Erstellung des Katasters keine Priorisierung erfolgt zeigt es, welche Bedeutung Herr Bausewein dieser wichtigen Aufgabe zur Erreichung nachhaltigen Wirtschaftens bemisst. Es verstärkt auch den Eindruck der Unfähigkeit Entwicklung über Legislaturen hinaus vorwegzudenken. Die Multifunktionsarena ist ein schlimmes Beispiel für die Durchsetzung von wirtschaftlichem Wunschdenken…

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