Der Landkreis Hildburghausen hat durch die im Herbst 2019 vorgenommene Verlegung der Kreisstraße 530 (K 530) die Trasse der Werrabahn auf einer Länge von rund 200 Metern überbaut. Für die Verlegung der K530 hat der Landkreis als Vorhabenträger kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Straßenbauvorhaben wäre nach meiner Kenntnis mit den Grundsätzen der Regional- und Landesplanung unvereinbar, da sowohl der Regionalplan Südwestthüringen als auch das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 den Werrabahnlückenschluss zwischen Eisfeld und Coburg sowie die Freihaltung der bestehenden Eisenbahntrasse von entgegenstehenden Nutzungen verfolgt. Damit wäre das Straßenbauvorhaben auch mit den Zielen und Grundsätzen höherrangiger Planung unvereinbar. Der Landkreis Hildburghausen hätte mit seinem Agieren gegen zwingendes, höherrangiges Recht verstoßen, zumal die überbaute Trasse nach meiner Kenntnis unverändert als Betriebsanlage der Eisenbahn “gewidmet” ist und zu keinem Zeitpunkt eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgte (siehe Bundestagsdrucksache 19/18384). Ein von der Stadt Eisfeld nach der Verkehrsfreigabe der K 530 eingeleitetes sogenanntes Freistellungsverfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) müsste von den Trägern der Regional- und Landesplanung daher nur abschlägig beurteilt werden. Aus meiner Sicht bleibt der Landkreis Hildburghausen daher aufgefordert, für die Verlegung der K 530 umgehend eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen, um die Werrabahntrasse ihrer Zweckbestimmung und Widmung entsprechend wieder als Eisenbahnstrecke nutzen zu können. Dies wäre eine Grundvoraussetzung für die Reaktivierung der Werrabahn.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zum aktuellen Sachstand beim Freistellungsverfahren nach § 23 AEG, das durch die Stadt Eisfeld Anfang März 2020 für Flurstücke auf der Werrabahntrasse in Gang gesetzt wurde?
- Ist es zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin zutreffend, dass über die von Stadt Eisfeld beantrage Freistellung der Flurstücke nach § 23 AEG seitens des Eisenbahn-Bundesamts nicht entschieden werden kann, weil die Stadt Eisfeld bis zum heutigen Tage nicht alle erforderlichen Unterlagen beibringen konnte und sie diesbezüglich vom Eisenbahn-Bundesamt am 3. November 2020 aufgefordert wurde, ausstehende Unterlagen nunmehr vorzulegen (s. BT-Drs. 19/24607)?
- Hat die thüringische Landesregierung in Sachen Überbauung der Werrabahntrasse bzw. Freistellungsantrag der Stadt Eisfeld vom 04.03.20 den Austausch mit dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Landkreis Hildburghausen gesucht, um den Rechtsstatus der Werrabahn als Betriebsanlage der Eisenbahn auch im Bereich Eisfeld, also im überbauten Abschnitt, zu erhalten? Wenn ja, welche Beratungen und Besprechungen haben zu welchem Zeitpunkt diesbezüglich stattgefunden, und welches Ergebnis konnte in diesem Zusammenhang erzielt werden?
- Ist es zutreffend, dass das Land Thüringen die für die Verlegung der K 530 an den Landkreis Hildburghausen ausgezahlten Fördermittel zwischenzeitlich zurückgefordert hat? Wenn ja, wann wurde die Rückzahlung der Fördermittel gegenüber dem Landkreis Hildburghausen geltend gemacht?
- Wie ist der Sachstand bei der Rückzahlung der Fördermittel für die Verlegung der K 530, bis wann muss der Landkreis Hildburghausen seiner Rückzahlungsverpflichtung nachkommen, in welcher Höhe hat das Land Thüringen für die Verlegung der K 530 Fördermittel an den Landkreis Hildburghausen ausgereicht und welcher Betrag muss nunmehr vom Landkreis Hildburghausen zurückgezahlt werden?
- Hat der Landkreis Hildburghausen im Zuge der internen Planung der K 530 bzw. der Beantragung der Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) der zuständigen Bewilligungsbehörde – also dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) – Vorentwurfs-, Entwurfs- oder sonstige Planungsunterlagen zur Verlegung der K 530 vorgelegt? Wenn ja, wann wurden der Bewilligungsbehörde für die Förderung der Verlegung der K 530 im Landkreis Hildburghausen die jeweiligen Planungsunterlagen (bitte Art der Planungsunterlagen benennen) vorgelegt?
- Gab es bezüglich der eingereichten Planungsunterlagen zur Verlegung der K 530 Rückfragen der Bewilligungsbehörde an den Vorhabenträger? Wenn ja, welche Rückfragen und Rückschleifen ergaben sich bei der Beantragung der Fördermittel für die K 530?
- Gab es seitens der Bewilligungsbehörde im Zuge der Beantragung der Fördermittel Maßgaben für die Verlegung der K 530, die den Vorhabenträger dazu veranlasst haben, die Planung anzupassen? Wenn ja, welche Maßgaben wurden in diesem Zusammenhang erteilt und welche Änderung der Planung hat der Vorhabenträger daraufhin veranlasst?
- Wann hat die zuständige Bewilligungsbehörde die Fördermittel für die Verlegung der K 530 im Landkreis Hildburghausen endgültig freigegeben und letztendlich ausgezahlt?
- Warum hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als zuständige Bewilligungsbehörde die Fördermittel für die Verlegung der K 530 im Landkreis Hildburghausen freigegeben, obwohl das besagte Straßenbauvorhaben naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht einhält und in gröblicher Art und Weise gegen Grundsätze der Regionalplanung und Landesplanung verstößt und mithin die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt?
- Was hat die zuständige Bewilligungsbehörde zwischenzeitlich dazu bewogen, die Fördermittel für die Verlegung der K 530 im Landkreis Hildburghausen zurückzufordern?
- Wurden im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als zuständiger Bewilligungsbehörde mittlerweile Abläufe verändert, um ähnliche Vorfälle in Zukunft frühzeitig unterbinden zu können?
- Hat die Landesregierung mit dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Landkreis Hildburghausen Benehmen darüber hergestellt, wie mit der widerrechtlich auf der Werrabahntrasse errichteten K 530 in naher Zukunft verfahren werden soll, um eine Reaktivierung der Werrabahn nicht zu blockieren?
- Wird die Landesregierung darauf drängen, dass der Landkreis Hildburghausen zügig die Planung für eine genehmigungsfähige Straßenbauvarianten aufnimmt, um so schnell wie möglich die widerrechtlich auf der Betriebsanlage der Eisenbahn errichtete K 530 zurückzubauen? Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist hier: DRS 7_3181 Antwort KA 1768 Beseitigung der Überbauung der Werrabahn südöstlich von Eisfeld_LW