Kleine Anfrage

Gender Budgeting im Landeshaushalt des Freistaates Thüringen

Die Landesregierung hat den Landtag am 20. April 2020 gemäß Nummer I. 2. der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie § 54 a Abs. 6 GO über die Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema “Eine Union der Gleichheit – Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025” informiert. Die Strategie verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Gewalt, Geschlechterdiskriminierung und die strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern bis 2025 zu beseitigen und ein Europa zu verwirklichen, in dem die Gleichstellungen von Frauen und Männern Realität sei.

Gender Budgeting oder Gender Budget ist eine bedeutende Strategie auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft. Ein geschlechtergerechter Haushaltsplan dient der Etablierung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Prozesses der Aufstellung von öffentlichen Haushalten mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Finanzmittel gerecht zu verteilen. Auch im Thüringer Gleichstellungsgesetz vom 6. März 2013 ist im § 27 die Chancengleichheitsprüfung und geschlechtergerechte Haushaltsführung festgeschrieben.

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. In welchen Haushaltsbereichen der Landesregierung des Freistaates Thüringen wurden in der Vergangenheit geschlechtsdifferenzierte bzw. wurde geschlechtergerechte Budgetanalysen vorgenommen?
  2. Nach welchen Maßstäben wird Gender Budgeting im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch die Landesregierung durchgeführt und umgesetzt?
  3. Wurde bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2021 eine geschlechtsdifferenzierte bzw. geschlechtergerechte Budgetanalyse durchgeführt?
  4. Wenn dies nicht der Fall ist: Ab welchem Haushaltsjahr soll eine solche Analyse stattfinden?
  5. Wurden den Mitarbeitenden der Haushaltsabteilungen der Landesministerien in den vergangenen drei Jahren Schulungen zum Gender Budgeting angeboten?
    Wenn ja, bitte nach Ressorts und Jahren aufschlüsseln:
    Wie viele Schulungen wurden angeboten?
    Wie viele Schulungen haben stattgefunden?
    Wie viele Mitarbeitende haben teilgenommen (bitte nach Referaten aufschlüsseln)?
    Welchen Inhalt hatten die Schulungen?
    Wenn nein: Ab wann und für welche Ministerien bzw. Ressorts sind solche Weiterbildungen geplant?
  6. Welche weiteren Maßnahmen wurden zur Umsetzung des § 27 Satz 2 GleichstG TH durchgeführt? Welche weiteren konkreten Maßnahmen beziehungsweise Veränderungen durch die Landesregierung sind bezüglich der Gleichstellungsstrategie geplant?
  7. Welche weiteren Maßnahmen, die der Gleichstellung der Geschlechter dienen, werden nach Maßgabe der Landesregierung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2022 und der folgenden Jahre eine Rolle spielen (bitte ggf. nach Etats aufschlüsseln)?

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist hier: Antwort KA Gender Budgeting im Landeshaushalt des Freistaats Thüringen_LW

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