Kleine Anfrage

Gewässer-Verunreinigungen durch einen Gülle-Unfall bei Anrode im Unstrut-Hainich-Kreis

Am 11.03.2021 wurde bekannt, dass aus einem Schweinemastbetrieb in Anrode (Unstrut-Hainich-Kreis) aufgrund eines undichten Güllebeckens mehrere tausend Liter Gülle in die Bachläufe des Schildbachs und der Luhne bis hin zur Unstrut geflossen sind. In der Folge der Verunreinigung kam es in den Gewässern zu einem Fischsterben (Quelle: Online-Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 11.03.2021 (https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/bachlaeufe-bei-anrode-verunreinigt-id231774577.html). In der Folge gab es Bürgerbeschwerden. Demnach sollen an den entsprechenden Betrieb auch Gärreste aus nordrhein-westfälischen Biogasanlagen geliefert und dort gelagert worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Was war die Ursache der Gülle-Havarie?
  2. Wie viele Liter Gülle wurden in dem genannten Schweinemastbetrieb gelagert und wie viele sind davon ausgelaufen?
  3. Wie oft muss eine Dichtigkeitsprüfung eines Güllebeckens erfolgen und wann erfolgten Prüfungen in dem genannten Schweinemastbetrieb mit welchen Ergebnissen?
  4. Wie viele Fische sind bei der Havarie verendet und gab es weitere Auswirkungen auf die Umwelt?
  5. In welchen Mengen werden Gärreste aus Biogasanlagen aus anderen Bundesländern und Staaten nach Thüringen in welche Betriebe geliefert (Bitte aufgeschlüsselt in Tierhaltungsbetriebe und reine Pflanzenbaubetriebe.)?
  6. An welche Behörden müssen solche Transporte nach Tierseuchen- bzw. Tierseuchenebenprodukte-Recht gemeldet werden? Welche Angaben müssen diesbezüglich durch die Unternehmen gemacht werden?
  7. Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen durch die transportierenden Betriebe getroffen werden und wie wird deren Einhaltung gewährleistet?
  8. Wie viele Verstöße gegen das Tierseuchenrecht/Tierseuchen-Nebenprodukte-Recht gab es in den vergangenen 10 Jahren bei solchen Gülletransporten (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Verstoßes und Betrieb.)?
  9. Wie ist das Verbringen von Gärresten aus mesophilen Biogasanlagen in andere Tierhaltungsbetriebe tierseuchenrechtlich, insbesondere hinsichtlich der aktuellen Tierseuchenlage (Schweinepest, Geflügelpest), zu beurteilen?
  10. Wie ist das Verbringen von Gärresten aus anderen Bundesländern hinsichtlich ökologischer Aspekte (CO2-Bilanz) zu beurteilen?
  11. Dürfen Gärreste aus nicht hofeigenen Biogasanlagen in Güllebecken von Schweinemastbetrieben gelagert werden?

 

Die Antworten auf meine Kleine Anfrage gibt es hier: Gewässer-Verunreinigungen durch einen Gülle-Unfall bei Anrode im Unstrut-Hainich-Kreis_LW

 

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