Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Förderprogramm Klima Invest des Landes Thüringen wird den Thüringer Kommunen und
kommunalen Unternehmen die Förderung von vielfältigsten Maßnahmen zur
Klimafolgenanpassung angeboten. Das Förderprogramm kann ausdrücklich mit anderen
Förderrichtlinien gekoppelt werden, soweit es die anderen Förderprogramme ebenso zulassen.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
- Für welche Klimaschutz– und Anpassungsmaßnahmen – im Sinne der Richtlinie Klima
Invest des Landes Thüringen – hat die Stadtverwaltung Erfurt seit Inkrafttreten dieser
Richtlinie eine Förderung beantragt? - Welche Maßnahmen wurden in der Landeshauptstadt mit Hilfe der Vorgängerrichtlinie
gefördert (Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahme n
in Kommunen vom 19.02.2019)? - Wo liegen Hindernisse für eine erfolgreiche Fördermittelbeantragung und wie könnten
diese Hindernisse ausgeräumt werden?
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage ist hier zu finden: Antwort Drucksache 1269/21, Anlage_1_Uebersicht_Foerderung_Rili_07_12_2020, Anlage_2_bisherige_Foerderungen_Klimainvest