Rede

AfD leugnet Klimakrise und will die CO2-Steuer abschaffen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

und wieder müssen wir hier einen Antrag der Klimawandelleugner-Fraktion behandeln, der die Klimakrise und ihre verheerenden Auswirkungen auch in Deutschland und Thüringen komplett negiert. Dass der Antrag nicht ernst zu nehmen ist, zeigt bereits der Titel: „Ideologisch begründete CO2-Steuer“.

Ich könnte jetzt hunderte Fakten aufzählen, die zeigen, dass die Klimakrise längst Realität ist. Etwa das Abschmelzen von Gletschern und Polkappen. Das Auftauen der Permafrostböden. Die Zunahme von Extremwetterereignissen, wie dieses Jahr eines im Ahrtal mit voller Wucht zugeschlagen hat. Das alles sind Tatsachen. Nicht nur die Klimawissenschaft hat in unzähligen Studien bewiesen, dass diese Zerstörung von Ökosystemen, die Zerstörung unserer eigenen Lebensgrundlagen eindeutig auf den menschlich verursachten CO2-Anstieg zurückgehen. Bereits in den 1970er Jahren haben Wissenschaftler*innen im Auftrag von Ölkonzernen wie Total und Exxon Klima-Modelle aufgestellt, die erstaunlich genau vorausgesagt haben, an welchem Punkt wir uns heute befinden. Sie haben schon damals gewarnt, dass wir auf 2 Grad Erdererhitzung mit allen verheerenden Folgen zurasen. Die Ölkonzerne haben sich allerdings für den Weg entschieden, dass ihnen Profite wichtiger sind als die Bewahrung der Lebensgrundlagen für Milliarden von Menschen. Wenn die AfD diese ganzen Erkenntnisse als Ideologie abtut, dann zeigt das leider nur, dass diese Fraktion eine Art von Politik macht, die an der Realität komplett vorbei geht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr in aller Dringlichkeit den Gesetzgeber verpflichtet, politische Maßnahmen zur Eingrenzung der Klimakrise zu ergreifen, um die CO2-Emissionen so schnell wie möglich auf Netto-Null zu reduzieren. Eine der möglichen Maßnahmen ist es, den äußerst schädlichen Klimawandeltreiber CO2 mit einem Preisschild zu versehen. Denn über den Preis entfaltet sich eine Lenkungswirkung. CO2-intensive Prozesse werden teurer und daher reduziert. Klimafreundliche Aktivitäten werden im Verhältnis günstiger und damit ein Anreiz geschaffen, auf diese umzusteigen.

Die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Bepreisung wird in den Sektoren Wärme und Verkehr erhoben. Dies war notwendig, denn gerade in diesen beiden Bereichen wurden in der Vergangenheit die geringsten Fortschritte erzielt. Durch den CO2-Preis kann sich nun auch in diesen Sektoren die Lenkungswirkung hin auf die Umstellung zu 100% Erneuerbaren entfalten. Wie hoch diese Lenkungseffekte ausfallen, ist letztlich davon abhängig in welchen zeitlichen Schritten der Preis erhöht wird. Als Grüne halten wir eine Erhöhung von derzeit 25 auf 60 Euro bis 2023 für nötig.

Unabhängig von der Tatsache, dass durch die CO2-Steuer bisher externalisierte Umweltkosten, für die wir alle zahlen, einpreist, stellt die Erhöhung des CO2-Preises durchaus eine Belastung insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen dar. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen deshalb ein Energiegeld vor. Und das funktioniert so: Alle Einnahmen, die durch die CO2-Steuer eingenommen werden, werden praktisch in einem Topf gesammelt und dazu genutzt, direkt als Pro-Kopf-Auszahlung an die Bürger*innen zurückgezahlt zu werden.

Da wohlhabendere Haushalte im Durchschnitt mehr fossile Energie verbrauchen, haben sie auch einen höheren CO2-Fußabdruck. Haushalte mit geringeren Einkommen haben hingegen durchschnittlich kleinere Wohnungen, fahren kleinere und sparsamere Autos und haben weniger Flugmeilen. Von dem Energiegeld würden also am Ende des Jahres diejenigen Haushalte profitieren, die weniger verbrauchen, während diejenigen, die viel verbrauchen ein Minus haben würden. Die Prämie wirkt sich also zugunsten von ärmeren Haushalten aus.

Die noch im Amt befindliche Regierung hatte sich bei der Einführung der CO2-Bepreisung hingegen leider dazu entschlossen, als Kompensation die Pendlerpauschale zu erhöhen und die EEG-Umlage abzusenken. Aus einer Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband vom September geht jedoch hervor, dass von diesen beiden Rückerstattungsvarianten vor allem einkommensstarke Haushalte profitieren. Um ärmere Haushalte zu entlasten, brauchen wir deshalb das Energiegeld, das unabhängig von Einkommen und Alter pro Kopf ausgezahlt wird.

Sozial besonders betroffenen Haushalten wollen wir darüber hinaus durch die Erhöhung von Wohngeld oder den Regelsätzen in der Grundsicherung helfen. Außerdem schlagen wir vor, einen Klimagerechtigkeitsfonds einzurichten. Daraus können dann Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen ausgezahlt werden. Zu nennen sind hier beispielsweise Zuschüsse für Wärmepumpen, die Gebäudesanierung oder Elektroautos. Wichtig ist hierbei, dass die Förderungen nach einer sozialen Staffelung gewährt werden.

Das alles zeigt also: Es kann ein Beitrag für den Klimaschutz geleistet werden, ohne gleichzeitig ärmere Einkommensschichten zu belasten. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt, während klimaschädliches mit höheren Kosten verbunden ist. Die CO2-Steuer ist hierfür, sinnvoll ausgestaltet, ein wirkungsvolles Instrument. Für eine effektive Eindämmung der menschengemachten Klimakrise bleibt nicht mehr viel Zeit.

Diesen Antrag lehnen wir daher konsequent ab.

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