Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in Baden-Württemberg fahrenden Bahnunternehmen können bisher beim eigenen Unternehmen geltende Fahrtvergünstigungen künftig auch bei anderen Anbietenden in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Regelung hat das Landesverkehrsministerium mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen Deutsche Bahn, Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Go-Ahead und Abellio vereinbart.
Aus diesem Grund habe ich am 22.10.2021 folgende Fragen an die Landesregierung gerichtet:
- Sind ähnliche Regelungen auch für Thüringen geplant, wenn ja, ab wann und wenn nein, warum nicht?
- Könnten hierbei auch kommunale Verkehrsbetriebe mit einbezogen werden, beabsichtigt dies die Landesregierung und wenn nein, warum nicht?
- Welchen Änderungen sind dazu in den Vertragsverhältnissen notwendig?
- Werden diese Änderungen in den aktuell ausgeschriebenen und auszuschreibenden Streckennetzen, die Thüringen betreffen, berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?