Kleine Anfrage

Gegenseitige Anerkennung von Fahrvergünstigungen zwischen Verkehrsunternehmen in Thüringen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in Baden-Württemberg fahrenden Bahnunternehmen können bisher beim eigenen Unternehmen geltende Fahrtvergünstigungen künftig auch bei anderen Anbietenden in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Regelung hat das Landesverkehrsministerium mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen Deutsche Bahn, Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Go-Ahead und Abellio vereinbart. Aus diesem Grund habe ich am 22.10.2021 folgende Fragen an die Landesregierung gerichtet: Sind ähnliche …