Rede

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft des Werra-Kalireviers

67. Plenarsitzung, 15. Dezember 2021, Meine Rede zur aktuellen Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion zum Thema: “Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier”


 

Bei dieser Aktuellen Stunde soll es um die nachhaltige Zukunft des Werra-Kalireviers gehen. Mit wenig anderen Thema hat sich der Umweltausschuss in dieser Legislaturperiode so häufig beschäftigt wie mit dem Kali-Abbau. Die einzelnen Fragestellungen kreisen dabei sowohl um die Sicherung des Produktionsstandorts und damit der Arbeitsplätze, als auch um die aus dem Abbau resultierenden Belastungen für die Gewässer, die Gewährleistung der Grubensicherheit oder um die Beseitigung der ökologischen Altlasten.

Ziemlich genau vor einem Jahr hat der Thüringer Landtag der Änderung des Kali-Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zugestimmt. Mit dieser Staatsvertragsänderung haben wir dem Unternehmen K+S mit der Einstapelung von Produktionsabwässern in die Grube Springen eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit eröffnet und damit eine Voraussetzung zur Absicherung des Produktionsstandortes am Werk Werra geschaffen. Ein Jahr später müssen wir jedoch feststellen, dass das Unternehmen diese Option noch gar nicht genutzt hat. Mit Ablauf dieses Jahres wird endlich der Entsorgungsweg der Verpressung von Salzabwässern in den Untergrund beendet.

Eigentlich sollte dann zu Jahresbeginn die Einstapelung in die Grube Springen beginnen. Offensichtlich ist es dem Unternehmen aber erst vor kurzem gelungen, alle für die Genehmigung notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen einzureichen. Die Verzögerungen bei der Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und bei der Einstapelung hat allein das Unternehmen zu verantworten. Für uns ist ganz klar, dass die daraus resultierenden Entsorgungsprobleme keinesfalls zu Lasten der Umwelt gelöst werden dürfen.

Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Weserministerkonferenz am 18. November der von K+S beabsichtigten Erhöhung zur Einleitung von Produktionsabwässern in die Werra nicht entsprochen hat. Stattdessen wurde richtigerweise beschlossen, grundsätzlich an den Zielwerten zur stufenweisen Absenkung der Salzbelastung festzuhalten. Denn es ist klar, dass nur so die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des guten ökologischen Potentials bis 2027 eingehalten werden können.

Mit der Staatsvertragsänderung haben wir auch die Hoffnung verbunden, bei der Sanierung der ökologischen Altlasten voranzukommen. Als Umweltausschuss konnten wir uns im Rahmen einer umfangreichen Anhörung im Mai unter anderem auch mit der etwaigen Sanierung des Querorts 23 in der Grube Springen informieren. Dort sind alle Versuche, die seit Jahrzehnten einströmenden Wasserzuflüsse zu stoppen, bisher gescheitert. Da eine mögliche Überstapelung des Querorts 23 – und damit im besten Fall eine Lösung des Problems – frühestens Anfang der 30iger Jahre möglich sein wird, werden uns die Fragen um die Sanierung dieser Altlast noch sehr lange beschäftigen.

Genauso verhält es sich mit den Sanierungskosten. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom letzten Freitag zum Freistellungsvertrag ist für uns in Thüringen zunächst ein Rückschlag. Dennoch lässt sich aus dem Urteil auch ein positiver Aspekt entnehmen. Mögliche Ewigkeitskosten sind demnach nicht allein durch das Land zu tragen.

Wir Grüne haben es schon bisher für nicht gerechtfertigt gehalten, dass sich der Bund nicht mehr an der Finanzierung der ökologischen Altlasten aus dem DDR-Bergbau beteiligt. Wir unterstützen deshalb auch die Klage der Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln und den Antrag auf ein Bund-Länder-Streit-Verfahren an das Bundesverfassungsgericht.

Damit das Werra-Kalirevier eine nachhaltige Zukunft haben kann, müssen also unterschiedliche Akteure die Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zeigen. Daher darf das Unternehmen K+S nicht immer wieder die Zielwerte bei der Absenkung der Umweltbelastungen in Frage stellen. Der Bund hingegen ist dazu aufgefordert, seinen Verpflichtungen bei der Altlastensanierung nachzukommen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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