Seit dem Jahr 2002 treffen sich im Frühjahr in Fulda das Bundesministerium für Verkehr, die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt, um die Finanzplanung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Zweck der “Fulda-Runde” ist auch die Disposition der Planungskapazitäten für neu zu beginnende Vorhaben. Aus diesem Grund habe ich am 24.01.2022 die nachfolgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet:
- Beabsichtigen nach Kenntnis der Landesregierung Bund und die Deutsche Bahn AG, die Strecke Gotha–Leinefelde bei den diesjährigen Beratungen im Rahmen der sogenannten “Fulda-Runde” in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufzunehmen?
- Welcher zusätzliche Ausbaubedarf besteht bei dieser Strecke für die Belange eines verdichteten Nahverkehrsangebots, der über den bisherigen Zuschnitt des Bedarfsplanvorhabens hinausgeht?
- Sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Planung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr zwischen Gotha und Leinefelde weiteren Ausbaubedarf bei der Eisenbahninfrastruktur und wenn ja, welchen?
- Hat sich die Landesregierung über zusätzlich notwendige Infrastrukturmaßnahmen (wie den zweigleisigen Ausbau von Begegnungsabschnitten im Bereich Mühlhausen) bereits mit dem Bund ausgetauscht und wenn ja, welche Teilmaßnahmen hat sie diesem als notwendig angezeigt?
[Zur Antwort der Landesregierung]
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