Am 28. April 2020 wurden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zahlreiche Neuerungen eingeführt, die Kommunen neue Spielräume ermöglicht. In Erfurt ist davon allerdings noch wenig im Straßenverkehr zu sehen. Deshalb erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Laura Wahl: „Seit zwei Jahren gilt die neue StVO, welche den Kommunen neue rechtliche Spielräume eröffnet. Der grüne Pfeil ermöglicht schon lange, dass Autofahrende an geeigneten Kreuzungen ohne langes Warten auch bei roter Ampel rechts abbiegen können. Diese Möglichkeit wurde mit der StVO-Novellierung auch explizit für Radfahrende geschaffen und sollte in Erfurt an geeigneten Stellen eingesetzt werden. Der grüne Pfeil ist eine gute Möglichkeit, um Wartezeiten für Radfahrende zu verkürzen und damit das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Selbstverständlich müssen Radfahrende – genauso wie bisher Autofahrende – vor dem Abbiegen kurz anhalten und sich vergewissern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer*innen behindert werden.“
Die Verkehrspolitikerin ergänzt: „Eine weitere Regelung, die vielen Radfahrenden noch wenig bekannt ist, ist die grundsätzliche Erlaubnis, nun auch als Radfahrende nebeneinander zu fahren. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Darüber hinaus ist für die Sicherheit von Radfahrenden und Fußgänger*innen der vergrößerte Mindestüberholabstand von großer Bedeutung: seit 2020 gelten 1,5m innerorts und 2m außerorts. Zuvor schriebe StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Leider berichten viele Radfahrende in Erfurt regelmäßig, dass die 1,5m von Autofahrenden missachtet werden. Hier wünschen wir uns verstärkte Kontrollen der Polizei einerseits und mehr Sensibilität der Autofahrenden andererseits.“
„Für eine erfolgreiche Mobilitätswende muss allerdings nicht nur der fahrende Verkehr in den Blick genommen werden, sondern insbesondere auch der ruhende Verkehr. Die Deutsche Umwelthilfe hat erst diese Woche darauf aufmerksam gemacht, dass viele Kommunen die Möglichkeiten, Parkraum im öffentlichen Raum angemessen zu bepreisen, nicht nutzen. In Erfurt kostet ein Parkausweis zum Bewohner*innenparken nur 8ct pro Tag. Öffentlicher Raum wird hier zum Vorteil von Autobesitzenden und zum Nachteil aller Anderen quasi verschenkt. Das Land Thüringen hat seinen Kommunen rechtlich bereits ermöglicht, das Bewohner*innenparken höher zu bepreisen. Oberbürgermeister Bausewein darf die Umsetzung nicht weiter hinauszögern. Die Einnahmen sollten für den Ausbau des optimierungsbedürftigen Radnetzes genutzt werden“, fordert Wahl abschließend.
Bild: David Marcu | Unsplash