Kleine Anfrage

Planung der Südumgehung (Bundesstraße [B] 249) Mühlhausen durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) – Teil II

Im Mühlhäuser Stadtgebiet wird auf der geplanten Ortsumgehung B 249 nur eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 4.200 bis 5.600 Kfz pro 24 Stunden und ein Schwerverkehrsanteil von bis zu 6,1 Prozent erreicht. Die Verkehrsbelastung ist nach meiner Auffassung letztlich Ausdruck der lediglich lokalen Bedeutung der B 249 in diesem Abschnitt. Da Mühlhausen eine hohe Zentralität für das Umland aufweist (Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums, siehe Landesentwicklungsplan 2025), stellt sich die Frage, inwieweit der hohe Anteil von Quell- und Zielverkehr auf der B 249 grundsätzlich auf eine Ortsumgehung verlagerungsfähig ist. Die erhoffte Entlastungswirkung einer Südumfahrung Mühlhausens wird vor dem Hintergrund dieser Tatsachen von mir angezweifelt. Zweifel bestehen auch hinsichtlich der Angabe der Baukosten für die Südumfahrung Mühlhausen, welche im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (PRINS BVWP 2030) bei einer Baulänge von 5,8 Kilometern mit lediglich 13,5 Millionen Euro angegeben werden. Ich gehe unter Zugrundelegung eines Durchschnittswerts von etwa fünf Millionen Euro je Baukilometer, in Summe etwa 30 Millionen Euro, davon aus, dass die Baukosten bei diesem Bedarfsplanprojekt deutlich zu niedrig angesetzt und nicht plausibel herleitbar sind. Wie im Frühjahr 2022 bekannt wurde, hat der Freistaat Thüringen mit der DEGES einen Dienstleistungsvertrag über Planung, Durchführung des Grunderwerbs und Baudurchführung abgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für die Südumfahrung Mühlhausen (B 249) insgesamt und welcher Anteil entfällt dabei auf Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Gartenland und sonstige Flächennutzungsarten?
  2. Welche Baumaßnahmen sind für den Bau beziehungsweise Ausbau der geplanten östlichen Fortsetzung der Südumfahrung Mühlhausen von der Landesstraße (L) 1016 bis zum Anschluss an die B 247 umzusetzen und ist es zutreffend, dass die heutige Straße “Am Felchtaer Bach” zu einer Bundesstraße ausgebaut und anschließend heraufgestuft werden soll? Wenn ja, welchen Straßenquerschnitt soll die “Felchtaer Straße” erhalten?
  3. Welche Baulänge für den Neubau und den Ausbau (bitte differenzieren) ergeben sich für die östliche Fortsetzung der Südumfahrung Mühlhausen, welche Baukosten wurden für diesen Abschnitt bisher ermittelt (bitte Baukosten für die wichtigsten Gewerke sowie Datum der Kostenermittlung angeben) und wer ist Kostenträger der Baumaßnahmen im östlichen Abschnitt der Südumfahrung Mühlhausen?
  4. Hat der Freistaat Thüringen mit dem Bund Benehmen über den Ausund Neubau des östlichen Abschnitts (östlich der L 1016) der Südumfahrung Mühlhausen hergestellt? Wenn ja, was ist mit dem Bund hinsichtlich Kostentragung und Synchronisation mit dem westlichen Abschnitt vereinbart worden und wer sind die Partner einer derartigen Vereinbarung?
  5. Welche Varianten werden derzeit für die Südumfahrung Mühlhausen (B 249) untersucht und in welcher Weise sind Natura-2000-Gebiete, wie der Stadtwald Mühlhausen, von den jeweiligen Varianten betroffen (bitte beschreiben und gegebenenfalls Flächenangabe machen)?
  6. Ist für die Südumfahrung Mühlhausen (B 249) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich? Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens? Wenn nein, warum nicht?

[Antwort der Landesregierung]


Bild: Bru-nO | Pixabay

Antworten