Kleine Anfrage

Überführung der Förderung von Frauenzentren in das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen”

Grundanliegen des Landesprogramms “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” (LSZ) ist es, dass die Landkreise und kreisfreien Städte über die Förderung von Maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen der Träger vor Ort auf der Grundlage einer fachspezifischen, integrierten Planung unter Berücksichtigung der Bedarfe von Familien selbst entscheiden und damit die Familienpolitik in ihren jeweiligen Regionen steuern können.

Mit der Einführung des Landesprogramms “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” wurde der Erhalt der bestehenden Einrichtungen auch Gegenstand der Förderung. Hierzu gehören neben Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen auch die Frauenzentren. Frauenzentren sind Begegnungsorte, Räume für Bildung und Kultur und offene Einrichtungen. Sie wollen mit ihren Angeboten die Umsetzung von Gleichstellung in der Gesellschaft fördern, indem sie Frauen bestärken sowie Beratung und Unterstützung leisten.

Die Förderung der Frauenzentren erfolgte bis zum Übergang in das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” auf Grundlage der Thüringer Frauenzentrenförderverordnung vom 14. Dezember 2006 (GVBI. 2007 S. 6), geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2011 (GVBI. S. 587), in Verbindung mit dem Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365 -368-), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBI. S. 531).

Nach § 4 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 813) wird “Das Nähere, insbesondere über die Art und den Umfang der Förderung von Frauenzentren sowie das Verfahren zur Gewährung der Förderung, im Rahmen des Landesprogramms ‘Solidarisches Zusammenleben der Generationen’ in der jeweils geltenden Fassung durch Richtlinien geregelt.” Somit mussten zur Förderung der Thüringer Frauenzentren ab dem Jahr 2019 die Förderbestimmungen des Landesprogramms “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” angepasst werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Frauenzentren wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 in welchen Gebietskörperschaften über das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert (bitte mit Angabe der Höhe der Landesfördersumme in Sach- und Personalkosten gesplittet, Namen der Einrichtung und Standort in Jahresscheiben aufführen)?
  2. Wie viele Frauenzentren wurden im Jahr 2019 in welchen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten in das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” übernommen (bitte mit Namen der Einrichtung und Standort aufführen)?
  3. Wie viele Frauenzentren wurden in den Jahren 2020 und 2021 in welchen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten über das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” gefördert (bitte mit Namen der Einrichtung und Standort aufführen)?
  4. Wann wurden nach dem Übergang der Förderung von Frauenzentren in das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” die Anpassungen der Fördervoraussetzungen gemäß Thüringer Frauenzentrenförderverordnung vorgenommen?
  5. Nach welchen Richtlinien wurden seit dem Jahr 2019 Art und Umfang der Förderung von Frauenzentren sowie das Verfahren zur Gewährung der Förderung im Rahmen des Landesprogramms “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” geregelt?
  6. Nach welchen Normen beziehungsweise Vorgaben wird über die Art und Höhe der Förderung der Frauenzentren im Rahmen des Landesprogramms “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” in den Kommunen entschieden?
  7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Höhe der für das Jahr 2021 ausgereichten Fördermittel aus dem Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” durch die Kommunen an die Frauenzentren (bitte mit Angabe der Höhe der Fördersumme in Sach- und Personalkosten gesplittet, Namen der Einrichtung und Standort aufführen)?
  8. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit Tarifsteigerungen im Förderbetrag berücksichtigt werden?
  9. Wann wurden die Bescheide über die Fördermittel aus dem Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” in den Jahren 2019, 2020 und 2021 an die Frauenzentren ausgestellt beziehungsweise zugestellt (bitte nach Jahren, Namen der Einrichtungen und Standort aufführen)?
  10. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, nach welchen Vorgaben beziehungsweise auf welchen Grundlagen personelle Neubeziehungsweise Nachbesetzungen möglicherweise freiwerdender Stellen in den Frauenzentren vorgenommen werden?

[Antwort der Landesregierung]

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