Der vierspurige Ausbau der Osttangente ist eines der größten Straßenbauprojekte der Jenaer Stadtgeschichte, das ab dem Jahr 2024 begonnen werden soll. Am 2. Juni 2022 entschied der dortige Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.
Ich frage die Landesregierung:
- Wurde für die Osttangente beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt oder die Stellung eines Antrags in Aussicht gestellt?
- Wann ist mit einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und dem Beginn der Einwendungsfrist zu rechnen?
- Hat die Stadt Jena für die Osttangente beim Land bereits Fördermittel beantragt oder zukünftigen Fördermittelbedarf angezeigt und wenn ja, in welcher Höhe?
- Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Straßenbauvorhaben vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Vorgabe der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 (insbesondere § 13 Berücksichtigungsgebot des Bundes-Klimaschutzgesetzes), den Vorgaben des Thüringer Klimagesetzes sowie dem Ziel der Mobilitätswende?
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