Mündliche Anfrage

Planfeststellungsverfahren zur Osttangente Jena

Der vierspurige Ausbau der Osttangente ist eines der größten Straßenbauprojekte der Jenaer Stadtgeschichte, das ab dem Jahr 2024 begonnen werden soll. Am 2. Juni 2022 entschied der dortige Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wurde für die Osttangente beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt oder die Stellung eines Antrags in Aussicht gestellt?
  2. Wann ist mit einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und dem Beginn der Einwendungsfrist zu rechnen?
  3. Hat die Stadt Jena für die Osttangente beim Land bereits Fördermittel beantragt oder zukünftigen Fördermittelbedarf angezeigt und wenn ja, in welcher Höhe?
  4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Straßenbauvorhaben vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Vorgabe der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 (insbesondere § 13 Berücksichtigungsgebot des Bundes-Klimaschutzgesetzes), den Vorgaben des Thüringer Klimagesetzes sowie dem Ziel der Mobilitätswende?

[Antwort der Landesregierung]


Bild: pixabay | Peggy_Marco

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