Der Freistaat Thüringen hat mit der DEGES einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Erbringung von Planungsleistungen und weiterer Leistungen bei Straßenbauvorhaben des Bedarfsplans Straße beinhaltet. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/3564 in Drucksache 7/6153 hat der Freistaat Thüringen für die konkreten Bauvorhaben jeweils Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Nach Auskunft der Landesregierung wird die Finanzierung der Leistungen regelmäßig mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) abgestimmt. Weiterhin teilte die Landesregierung mit, dass mit Abschluss des Dienstleistungsvertrags zur Planung der Südumgehung Mühlhausen (B 249) das TMIL keinen Zeitplan vereinbart hat. Die Planungssachstände würden regelmäßig dem TMIL dargelegt, so die Landesregierung in der Drucksache 7/6153. Derzeit umfasst der Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der DEGES insgesamt 19 Vorhaben in unterschiedlichsten Planungsbeziehungsweise Realisierungsphasen (siehe Drucksache 7/6153).
Ich frage die Landesregierung:
- Wann hat die Landesregierung mit der DEGES den Rahmenvertrag über die Planung von Vorhaben des Bedarfsplans abgeschlossen
und welche Eckpunkte zur Planung und Durchführung der Vorhaben werden in dem Vertragswerk konkret geregelt? - Wann wurden jeweils die projektbezogenen Dienstleistungsverträge zwischen dem Freistaat Thüringen und der DEGES abgeschlossen
(bitte für alle Vorhaben angeben)? - Hat die Landesregierung die DEGES nur für Vorhaben des Bedarfsplans Straße beauftragt oder auch für Vorhaben im Netz der Landesstraßen (bitte gegebenenfalls die entsprechenden Vorhaben im Landesstraßennetz angeben)?
- Wann hat die letzte Abstimmung zur Finanzierung der im Rahmenvertrag beziehungsweise im Dienstleistungsvertrag mit der DEGES genannten Projekte zwischen dem TMIL und der DEGES stattgefunden und was wurde bei dieser Abstimmung für welche Vorhaben genau vereinbart?
- Wann soll die nächste Abstimmungsrunde zwischen dem TMIL und der DEGES zur Umsetzung des Rahmenvertrags beziehungsweise der Dienstleistungsverträge stattfinden und welche Vorhaben sollen dort erörtert werden?
- Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße beziehungsweise weiteren Straßenbauvorhaben beabsichtigt die Landesregierung den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der DEGES oder bereitet diesen bereits vor?
- Welche Planungskosten oder weitere Kosten sind dem Freistaat Thüringen für die in Anlage 1 in Drucksache 7/6153 aufgeführten Vorhaben bisher seit erstmaligem Vertragsabschluss mit der DEGES insgesamt entstanden und welche Haushaltsmittel sind dafür auf Basis des Haushalts 2023 veranschlagt worden (bitte bisher verausgabte und veranschlagte Haushaltsmittel projektscharf angeben)?
- Welchen Aufwand hat die DEGES für Planungsleistungen aus dem Rahmenvertrag und den genannten Dienstleistungsverträgen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 (soweit verfügbar) dem Freistaat Thüringen in Rechnung gestellt (bitte projektscharf für alle Vorhaben der Anlage 1 in Drucksache 7/6153 angeben)?
- Beabsichtigt die Landesregierung künftig in den projektbezogenen Dienstleistungsverträgen mit der DEGES eine konkrete Termin- und Zeitplanung für die Erbringung der Planungsleistungen zu vereinbaren und wenn nein, warum nicht?
- Liegt für die geplante Südumfahrung von Mühlhausen (Thüringen) eine neue Kostenermittlung vor oder ist diese bereits in Arbeit? Wenn ja, mit welchen Baukosten ist aktuell für die rund 5,8 Kilometer messende Baustrecke zu rechnen?
- Hat die DEGES der Landesregierung zwischenzeitlich einen neuen Planungsstand bei der Südumgehung Mühlhausen (B 249) übermittelt? Wenn ja, welche neuen Sachstände hat die DEGES bei diesem Projekt erreicht?
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