Der wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags sieht in dem FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und empfiehlt den Fraktionen, diesen in den Fachausschuss zurück zu verweisen. Hierzu erklärt Laura Wahl, energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Bereits im Anhörungsverfahren des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Laut Gesetzentwurf sollen landwirtschaftliche Flächen nicht mehr für Ausgleichsaufforstungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Ein solcher Entzug könnte sich wie ein pauschales Verbot von Windenergie auf Forstflächen auswirken. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch festgestellt, dass dem Land hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt und die Windenergie einen unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele darstellt. Mit dem erneuten Versuch, den Ausbau der Windenergie zu torpedieren, werden nicht nur die Klimaziele, sondern auch bewährte parlamentarische Gepflogenheiten gefährdet. Wir fordern die FDP auf, den Gesetzentwurf zur Klärung zurück in den Fachausschuss zu verweisen, um dem Thüringer Landtag eine wiederholte Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht zu ersparen.“
„Thüringen verliert beim Ausbau der Windenergie den Anschluss an die anderen Bundesländer. Dieser Gesetzentwurf schafft in der Wirtschaft eine starke Verunsicherung. Die Dauerblockade der Erneuerbaren durch die CDU und FDP wächst sich zu einem handfesten Standortnachteil für die Thüringer Wirtschaft aus und gefährdet nicht nur die Erreichung der Klimaziele, sondern auch gut bezahlte Arbeitsplätze. Insbesondere energieintensive Unternehmen wie die Glasindustrie sind auf lokalen, kostengünstig erzeugten Grünstrom aus Windenergie angewiesen. Geeignete Flächen finden sich dafür häufig im Forst“, schließt Wahl.