Kleine Anfrage

Änderung verkehrsrechtlicher Vorschiften: Wie viel Geld gibt die Stadt für Fahrradfahrende aus?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020
wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert. Die neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
dazu sind am 8. November 2021 in Kraft getreten. Insbesondere für den Radverkehr gibt es einige
Änderungen, Klarstellungen und Neuerungen. Die Stadtverwaltung kann auch im übertragenden
Wirkungskreis Auskünfte erteilen und ist mindestens hinsichtlich des Haushaltsvollzugs, der
Mittelverwendung und Mittelplanung auskunftsverpflichtet.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Inwiefern hat die Landeshauptstadt Erfurt von den neuen Instrumenten der StVO-Novelle
zur Stärkung des Radverkehrs zwischenzeitlich bereits Gebrauch gemacht?
(Bitte Maßnahme bzw. Örtlichkeit aufschlüsseln, insbesondere im Hinblick auf:
a) Grünpfeile für den Radverkehr,
b) Fahrradzonen,
c) Beschilderungen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“,
d) Sinnbild „Lastenrad“ für Parkflächen, Ladezonen oder zur Ausnahme von
Verkehrsbeschränkungen und
e) Haifischzahnmarkierungen).

2. Welche weiteren Örtlichkeiten kommen nach Einschätzung des zuständigen Amtes für die
neuen Instrumente der StVO infrage bzw. wurden von Seiten anderer Behörden oder der
Zivilgesellschaft an die Verwaltung herangetragen und gibt es bereits konkrete Pläne,
diese umzusetzen?
(Bitte nach Örtlichkeit und Maßnahme aufschlüsseln)

3. Welche Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren für die Umsetzung von
Maßnahmen entsprechend Frage 1 verwendet und welche Haushaltsmittel werden für die Umsetzung entsprechend Frage 2 im Nachtragshaushalt 2025 und fortfolgende benötigt?
(Bitte nach Jahresscheibe aufschlüsseln)

 

[Siehe Antwort hier]

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