Kleine Anfrage

Umsetzung der Straßenneubauprojekte des Bedarfsplans Straße (Bundesverkehrswegeplan 2030) in Thüringen

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) beziehungsweise das Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen listet für Thüringen in Anlage 1 mehr als 50 Vorhaben in den Bedarfskategorien Vordringlicher Bedarf (VB) und Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) auf. Für zahlreiche Vorhaben besteht de facto kein Bedarf; andere Vorhaben sind zusätzlich vor Ort sehr umstritten oder ihre Entlastungswirkung ist zweifelhaft, wie beispielsweise die Ostumfahrung von Weimar (B 7). Angesichts begrenzter Planungskapazitäten und einem im Bundeshaushalt weiter absinkenden jährlichen Verfügungsrahmen (siehe Drucksache 20/11198 des Deutschen Bundestages vom 22. April 2024) für den Aus- und Neubau von Bundesstraßen in Thüringen ist aus Sicht der Fragestellerin eine strikte Priorisierung der Straßenbauvorhaben nach ihrem verkehrlichen Nutzen unabdingbar. Seit Anfang des Jahres gab es zudem mehrere Pressemeldungen, dass sich der Bau von Ortsumfahrungen (OU) des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 deutlich verzögert und verteuert. Die OU Holbach-Günzerode (B 243) soll statt 2026 voraussichtlich 2029 kommen, der Ausbau der B 4 Sundhäuser Berge startet voraussichtlich nicht vor 2029. Bei der OU Bad Salzungen (B 62, 5. Bauabschnitt) gibt es Probleme bei der Gründung von Brückenpfeilern.

Ich frage die Landesregierung:

Wie sind aktuell die Planungsstände aller Vorhaben des Bedarfsplans Straße in Thüringen (Bitte jeweils Planungsstand, Dringlichkeit gemäß BVWP 2030, aktuelle Kostenermittlung mit Datum, Finanzierungsstatus, geplanter Baubeginn, erwartetes Bauende beziehungsweise wann nächster Planungsschritt erreicht werden soll, auflisten.)?

1) Wie sind aktuell die Planungsstände aller Vorhaben des Bedarfsplans Straße in Thüringen (Bitte jeweils Planungsstand, Dringlichkeit gemäß BVWP 2030, aktuelle Kostenermittlung mit Datum, Finanzierungsstatus, geplanter Baubeginn, erwartetes Bauende beziehungsweise wann nächster Planungsschritt erreicht werden soll, auflisten.)?

2) Welche Thüringer Projekte im Bedarfsplan Straße werden noch bis 2030 abgeschlossen und für den Verkehr freigegeben (Bitte mit voraussichtlichem Datum der Fertigstellung auflisten.)?

3) Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße rechnet die Landesregierung im Laufe des Jahres 2024 mit einer Baufreigabe durch den Bund?

4) Wann rechnet die Landesregierung bei der Ortsumgehung Greußen (B 4) sowie den Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz, Burkersdorf (B 175) mit einem Planfeststellungsbeschluss und wie hoch sind die aktualisierten Baukosten der genannten Vorhaben?

5) Für welche Vorhaben des Bedarfsplan Straße sowie Um- und Ausbauvorhaben im Bundesstraßennetz in Thüringen soll nach Kenntnis der Landesregierung bis Ende des Jahres 2024 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden?

6) Was sind die Hauptursachen für die Verzögerungen bei der Ortsumgehung Holbach-Günzerode (B 243) und was unternimmt die Landesregierung, um gegenzusteuern?

7) Warum fällt es erst in der Ausführungsplanung zur B 62, 5. Bauabschnitt der Ortsumgehung Bad Salzungen auf, dass die Gründung der drei Pfeiler, die im Kiessee liegen, komplex und kostentreibend ist und wie sollen derartige Nachbesserungen künftig frühzeitiger festgestellt werden?

8) Auf welche Bautechnologie soll bei der Gründung der drei Pfeiler der Werraquerung (5. BA Ortsumgehung Bad Salzungen, B 62), die im Kiessee liegen, zurückgegriffen werden und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung in diesem Zusammenhang?

9) Mit welchen Baukosten rechnet die Landesregierung für den Bau des 5. Bauabschnitts der Ortsumgehung Bad Salzungen (B62, Werraquerung) aktuell bzw. bis wann soll eine neue Kostenfortschreibung angeschlossen werden?

10) Hält die Landesregierung weiter daran fest, Projekte ausschließlich nach der Priorisierung im BVWP 2030, also nach den relevanten Bedarfskategorien VB und WB*, voranzutreiben und wenn ja, warum, beziehungsweise wenn nein, anhand welcher weiterer Kriterien erfolgt die Priorisierung?

11) Welches sind aus Sicht der Landesregierung die fünf wichtigsten Bedarfsplanvorhaben in Thüringen, die derzeit in Planung befindlich sind, wenn man die prognostizierte Verkehrsstärke (DTV) im Prognosejahr 2030 zu Grunde legt und Vorhaben mit einer hohen Verkehrsstärke vorzieht?

12) Welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße in Thüringen, die derzeit in Planung sind, weisen für das Prognosejahr 2030 die höchste Verkehrsstärke im Schwerverkehr/Lkw-Verkehr auf (bitte auf fünf Vorhaben beschränken)?

 

Laura Wahl

[Zum Vorgang | Antwort der Landesregierung]

 

 

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