Zu Beginn des Jahres 2021 werden die ersten Windenergieanlagen (WEA) mit einer Lebensdauer von mehr als 20 Jahren aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen. Nach Angaben der Servicestelle Windenergie der Thüringer Energie- und Green-Tech-Agentur GmbH werden davon in Thüringen im ersten Jahr circa 150 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 115 Megawatt und bundesweit Anlagen mit einer Gesamtleistung von vier Gigawatt betroffen sein. Bis zum Jahr 2025 werden bundesweit Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 16 Gigawatt keine Vergütung mehr erhalten. Die Stilllegung und der Rückbau dieser Altanlagen ohne deren gleichzeitigen Ersatz durch leistungsstärkere Neuanlagen (Re-powering) würden einen Rückschritt bei der Erreichung des im Thüringer Klimagesetz festgelegten Ziels von einer Abdeckung des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040 bedeuten. Außerdem könnte durch Repowering an den schon durch Windenergieanlagen ge-nutzten Standorten aufgrund des technischen Fortschritts mehr Strom zu geringeren Kosten erzeugt, die Eingriffe bei der Erschließung und beim Anschluss von Windenergieanlagen verringert und somit auch die Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden. In Thüringen sollten günstige Rahmenbedingungen für das Repowering oder für einen Weiterbetrieb der Altanalagen geschaffen werden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Windenergieanlagen mit welcher Gesamtleistung fallen in Thüringen bis zum Jahr 2026 jährlich aus der EEG-Förderung?
- Wie viele dieser Windenergieanlagen mit welcher Leistung liegen in Vorranggebieten und wären somit potentiell repowerfähig?
- Wie viele Windenergieanlagen mit welcher Gesamtleistung, die potentiell nicht repowerfähig sind, könnten sich nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung dennoch für einen Weiterbetrieb eignen?
- Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um Repowering und Weiterbetrieb von Altanalagen zu erleichtern und so ein ersatzloses Herausfallen von Erneuerbare-Energien-Kapazitäten aus der Stromerzeugung möglichst zu verhindern?
- Inwiefern sieht die Landesregierung in der Novellierung des Thüringer Landesplanungsgesetzes eine geeignete Maßnahme, um bei planungsrechtlichen Hemmnissen beim Repowering und beim Weiterbe-trieb von Altanlagen, wie beispielsweise bei den unter Punkt 5.2.14 V festgehaltenen Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorranggebieten “Repowering Windenergie” des Landesentwicklungsprogramms 2025, zu Verbesserungen zu kommen?
- Sieht die Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, um auf der Landesebene ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beim Repowering einzuführen? Wenn ja, welche Rechtsnormen wären davon betroffen und müssten novelliert werden?
- Hält die Landesregierung die personelle und sachliche Ausstattung in den für Windkraftgenehmigungen zuständigen Behörden, vor allem im Hinblick auf eine erwünschte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, für ausreichend? Falls Verbesserungsmöglichkeiten gesehen werden, in welchem Umfang müssten diese zusätzlich aufgebaut werden?
- Wie lange dauert nach Kenntnis der Landesregierung die Bearbeitung von gegen WEA-Genehmigungen gerichtete Klagen im Ländervergleich? Falls die Bearbeitung überdurchschnittlich lange dauert, wie steht die Landesregierung zu einer besseren Personalausstattung an den Gerichten, um somit zu einer schnelleren Bearbeitung der Klagen zu kommen?
- Welche Förderprogramme oder Förderprojekte für Post-EEG-WEA-Anlagen gibt es und welche hält die Landesregierung in welchem Umfang gegebenenfalls für notwendig?
- Welcher Anteil am Ausbaubedarf von Windkraft gemäß Bundes- und Landeszielen kann nach Ansicht der Landesregierung durch Repowering geleistet werden?
Hier ist die Antwort auf meine kleine Anfrage: DRS 7_758 Repowering und Weiterbetrieb von 20+-Windenergieanlagen in Thüringen_LW
[…] nicht am gleichen Standort ersetzt werden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf meine kleine Anfrage zum Thema Repowering […]