Anlass unserer Anfrage ist eine Bürgerbeschwerde über die Auflösung der Carsharingstation in der Rudolfstrasse aufgrund der Kündigung durch einen Privatvermieter. Mit den Drucksachen 2285/19 und 2665/19 befasste sich der Stadtrat Ende letzten Jahres ganz aktuell mit dem Thema Carsharing. In ihren beiden Stellungnahmen verwies die Stadtverwaltung unter anderem auf die neue Rechtslage, wonach mit der Änderung des Thüringer Straßengesetzes vom 30.07.2019 –als Reaktion auf die neue Bundesgesetzgebung seit Sommer 2017 –klare Regelungen zur Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Straßenraum gelten. Seitdem sei die Erfurter Stadtverwaltung dabei, sich auf diese neue Rechtslage einzustellen und die Rahmenbedingungen für Carsharing entsprechend anzupassen. Zudem könnten Carsharing-Anbieter nun “… selbst Flächen zur Sondernutzung (…) beantragen, die sie auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betreiben können.” Auf den ersten Blick müsste dieser neue Rahmen förderlich sein auf der Suche nach neuen und Ersatzstellplätzen für Carsharing-Angebote, nicht nur in der Rudolfstrasse.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:
- Inwieweit wird die Stadtverwaltung künftig den öffentlichen (Straßen-)Raum auch für den ruhenden Verkehr der Carsharing-Anbieter öffnen, insbesondere auch in Bewohnerparkquartieren?
- Carsharing wird bislang nicht als Tatbestand in der Sondernutzungsgebührensatzung aufgeführt. Ist hier eine Überarbeitung geplant, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben zu genügen als auch für die Anbieter Spielraum zu schaffen, das Carsharing-Angebot in Erfurt wirtschaftlich vertretbar auszubauen?
- Wie verfährt die Stadtverwaltung nach neuer Rechtslage mit Sondernutzungsanträgenvon Carsharing-Anbietern und nach welchen Kriterien erfolgt die Flächenvergabe? Bitte ggf. einzeln aufschlüsseln.
Die Anwort auf die kleine Anfrage findet ihr hier: Antwort Anfrage Carsharing in Erfurt