Pressemitteilung

Wissenschaftsbasierter, transparenter und ergebnisoffener Suchprozess für ein Atommüll-Endlager nötig – Verfahren kritisch begleiten

Zur Aktuellen Stunde „Thüringer Interessen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle schützen“ der SPD-Fraktion im heutigen Plenum erklärt Laura Wahl, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll, der für die unvorstellbare Zeit von einer Million Jahren sicher für Mensch und Umwelt verschlossen werden muss, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese stellt sich nur deshalb, weil die Politik in der DDR und BRD seit den 1960iger Jahren mit dem Einstieg in die Stromerzeugung aus Atomkraft einen energiepolitischen Irrweg beschritten hat. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir immer für den Ausstieg aus dieser nicht verantwortbaren Technologie gekämpft. Deshalb ist es für uns befremdlich, wenn sich nun ausgerechnet diejenigen politischen Akteure, die das Müllproblem durch ihre teilweise bedingungslose Unterstützung der Atomindustrie mitverursacht haben, aus der Verantwortung stehlen wollen. Als Bündnisgrüne drücken wir uns nicht vor dieser Aufgabe und stehen zu den im Standortauswahlgesetz festgelegten Prinzipien für einen wissenschaftsbasierten, transparenten und ergebnisoffenen Suchprozess für ein Endlager. Dazu gehört allerdings auch eine kritische Begleitung der Arbeit der für das Suchverfahren zuständigen Behörden und Gremien.“

Zur bisherigen Vorgehensweise bei der Endlagersuche ergänzt Wahl: „Die Bekanntgabe der Methodenentwicklungsgebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vor zwei Wochen per Pressemitteilung war ein Fehler. Auch wenn die BGE in weiteren Pressemitteilungen ihr Vorgehen erläutert hat, erwarten wir eine fundierte Erklärung wie es zu dieser Auswahl kam und eine eindeutige Zusicherung, dass mit dieser Auswahl keine Vorfestlegungen verbunden sind – so wie es im Auswahlprozess vorgesehen ist.“

„Wir fordern diejenigen Fraktionen, die Thüringen aus der bundesweiten Standortsuche herausnehmen wollen dazu auf, sich mit diesem hochkomplexen und kontroversen Thema in einer sachlichen Art und Weise auseinandersetzen. Denn nur durch ein Verfahren mit einer „weißen Landkarte“, durch das nicht schon vorab Gebiete von der Suche ausgeschlossen werden, kann die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz erzielt werden. Und auch die BGE sei für ihre weitere Arbeit hier noch einmal daran erinnert, dass die Suche laut Gesetz in einem selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren organisiert werden soll“, betont Wahl abschließend.

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