Die Ortsumfahrung Merkers war bereits mehrfach Thema von Mündlichen sowie Kleinen Anfragen von Mitgliedern des Thüringer Landtags. Bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist das Projekt wegen des Nutzen-Kosten-Verhältnisses kleiner eins der Dringlichkeit “kein Bedarf” zugeordnet worden. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner (Drucksache 7/6214) soll “in einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie […] insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen.” Außerdem wurde “gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung […] durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht.”
Ich frage die Landesregierung:
- Von welcher Verkehrsbelastung im Prognose-Null-Fall und im Prognose-Plan-Fall (Referenzjahr 2040) geht die Landesregierung nach derzeitigem Stand aus?
- Wie viel kostet die aus welchem Haushaltstitel finanzierte, durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragte Machbarkeitsstudie?
- Welche Kosten werden für die oben genannte in diesem Jahr anvisierte verkehrswirtschaftliche Untersuchung erwartet?
- Wer (Thüringen, Hessen, Bund) beteiligt sich mit welchen Anteilen an den Kosten?
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