Mündliche Anfrage

Ortsumfahrung Merkers – nachgefragt

Die Ortsumfahrung Merkers war bereits mehrfach Thema von Mündlichen sowie Kleinen Anfragen von Mitgliedern des Thüringer Landtags. Bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist das Projekt wegen des Nutzen-Kosten-Verhältnisses kleiner eins der Dringlichkeit “kein Bedarf” zugeordnet worden. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner (Drucksache 7/6214) soll “in einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie […] insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen.” Außerdem wurde “gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung […] durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht.”

Ich frage die Landesregierung:

  1. Von welcher Verkehrsbelastung im Prognose-Null-Fall und im Prognose-Plan-Fall (Referenzjahr 2040) geht die Landesregierung nach derzeitigem Stand aus?
  2. Wie viel kostet die aus welchem Haushaltstitel finanzierte, durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragte Machbarkeitsstudie?
  3. Welche Kosten werden für die oben genannte in diesem Jahr anvisierte verkehrswirtschaftliche Untersuchung erwartet?
  4. Wer (Thüringen, Hessen, Bund) beteiligt sich mit welchen Anteilen an den Kosten?

[Antwort der Landesregierung]


Bild: Bru-nO | Pixabay

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